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Materialien
Unterrichtseinheit zum Thema Organtransplantation |
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Unterrichtseinheit im PDF-Format
Renate Focke
Diese Einheit enthält 7 Teile:
| 1. |
Einleitung |
| 2. |
Vorstellung der Unterrichtseinheit |
| 3. |
Organspendeausweise |
| 4. |
Alphabetisch geordnete Stichwortliste |
| 5. |
Erfahrungsberichte |
| 6. |
Stellungnahmen zur Organspende |
| 7. |
Bücher- und Adressenlisten
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Die Unterrichtseinheit darf kostenfrei verwendet werden. |
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Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge, Kritik bitte direkt an Renate Focke:
E-Post: renate.focke.kao kabelmail.de
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1.
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"Organspende rettet Leben." Diesen Satz hört man, wenn es darum
geht, die Zahl der potenziellen Organspender zu erhöhen. "Leben
retten" ist gut und richtig. Das muss doch nicht hinterfragt
werden. Aber wer für Organspende ist, denkt dabei selten an den
eigenen Tod. Und außerdem wird bei diesem Appell ausgespart, dass
der "Organspender" ein Mensch ist, dessen Tod die Voraussetzung für
die Lebensrettung anderer ist. Es geht also um Leben und Tod.
"Organspender" können nur Menschen sein, bei denen ein
irreversibles Hirnversagen (Hirntod[1]) festgestellt wurde. Die
entscheidenden Fragen, um die es bei diesem Thema vor allem geht,
sind:
- Sind "hirntote" Menschen tot, oder sind "hirntote" Menschen
Sterbende?
- Was ist wichtiger: Das Recht des "Organspenders" auf ein
geschütztes Sterben und auf körperliche Unversehrtheit am Ende des
Lebens, oder gibt es einen Anspruch des "Organempfängers" auf ein
Spenderorgan?
- Ist der Mensch ein Ersatzteillager oder eine untrennbare
Einheit von Körper, Seele und Geist?
In dieser Unterrichtseinheit werden kontroverse Informationen,
Stellungnahmen und Erfahrungsberichte genannt, die selten in der
öffentlichen Diskussion auftauchen. Sie sollen den Jugendlichen
dabei helfen, sich eine Meinung zu bilden.
Im alltäglichen Leben werden die Gedanken an Sterben und Tod
verdrängt. Es überwiegen Unsicherheit und Uninformiertheit, wenn es
um Organspende geht. Dem will diese Unterrichtseinheit
entgegenwirken. Denn wenn keine Einwilligung zur Organspende
vorliegt, müssen im Ernstfall die Angehörigen gefragt werden. Aber
in einer solchen Schocksituation, wenn z.B. ein Familienmitglied
einen schweren Unfall hatte, ist es schwer, eine Entscheidung zu
treffen, die auch in Zukunft allen Zweifeln standhält. Dann ist die
Gefahr groß, unreflektiert der Werbung für Organspende oder der
Beeinflussung durch Ärzte zu erliegen. Deshalb ist es notwendig,
sich rechtzeitig in der Familie darüber Gedanken zu machen. Es sind
ja die Eltern, Ehepartner, Geschwister oder Kinder, die mit dieser
Entscheidung weiterleben müssen.
[1] Anstelle von
"Hirntod" ziehe ich "irreversibles Hirnversagen" vor, weil daraus
hervorgeht, dass es um das Versagen eines wichtigen Organs geht,
welches zum Tode führt, aber dass der Tod noch nicht eingetreten
ist. Dennoch verwende ich "Hirntod", weil er zu einem stehenden
Begriff geworden ist. Hirntod wird, wie alle anderen fett
gedruckten Begriffe, in einer alphabetisch angeordneten
Stichwortliste erklärt.
Wenn Menschen gezielt aufgefordert werden, einen
Organspendeausweis auszufüllen, haben sie das Recht auf umfassende
Informationen. Sie werden ja als Organspender und nicht als
Organempfänger geworben. Sie haben Anspruch darauf, genau zu
erfahren:
- Was bedeutet "Hirntod"?
- Wie wird der "Hirntod" festgestellt?
- Wie wird der "hirntote" Patient auf die Organentnahme
vorbereitet?
- Was geschieht während einer Explantation mit dem "hirntoten"
Patienten?
- Welche Rolle haben die Angehörigen bei dem ganzen
Geschehen?
Es gibt noch einen weiteren Grund dafür, sich mit dem Thema
Organspende im Unterricht zu beschäftigen: Ab dem vollendeten 14.
Lebensjahr können Jugendliche einer Organspende schriftlich
widersprechen. Und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können
Jugendliche im Organspendeausweis einer Organspende zustimmen.
Bei diesem Thema sind Gespräche in der Klasse und Gespräche der
Jugendlichen mit den Eltern sehr wichtig. Daher sollten vor Beginn
dieser Unterrichtseinheit die Eltern z.B. in einem Elternbrief über
die Unterrichtseinheit informiert werden. Wenn Interesse besteht,
kann anschließend ein Elternabend organisiert werden, bei dem die
Jugendlichen den Eltern ihre Arbeitsergebnisse vorstellen. Möglich
ist auch eine Podiumsdiskussion mit Befürwortern und Gegnern der
Organspende.
Anmerkung: Diese Unterrichtseinheit beschränkt sich auf
die Organspende von "hirntoten" Menschen. Für diesen Fall ist auch
der Organspendeausweis gedacht.
Es gibt außerdem noch die Entnahme von Körperteilen nach dem
irreversiblen Herz- und Kreislaufstillstand, die Lebendspende und
die Organentnahme unmittelbar nach dem Herzstillstand. Über diese
Arten der Organspende gibt es Informationen in der Bücher- und
Adressenliste und bei den alternativen Organspendeausweisen.
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2.
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Die Unterrichtseinheit hat drei Schwerpunkte:
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| 2.1. |
Sterben und Tod (bisherige Begegnungen damit, eigene
Vorstellungen)
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| 2.2. |
Informationen über die Maßnahmen vor und während der
Organentnahme und über den Ablauf einer Implantation
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| 2.2.1. |
Maßnahmen vor der Organentnahme |
| 2.2.2. |
Welche Lebenszeichen sind vereinbar mit der Diagnose
"Eingetretener Hirntod"? |
| 2.2.3. |
Welche Organe und Gewebe können transplantiert werden? |
| 2.2.4. |
Ablauf einer Explantation |
| 2.2.5. |
Was ist mit den Angehörigen? |
| 2.2.6. |
Ablauf einer Implantation (Schaubild)
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| 2.3. |
Falldarstellung (mit Rollenübungen anhand von
Erfahrungsberichten, Rollenspiel, Begründung der eigenen
Entscheidung), Auseinandersetzung mit dem Organspendeausweis und
Möglichkeiten des Abschieds von einem "hirntoten" Menschen
Zeitlicher Rahmen für die Unterrichtseinheit: sechs bis zehn
Unterrichtsstunden
Vorschläge zum Ablauf und zur Gestaltung der
Unterrichtseinheit:
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Sterben und Tod
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| 2.1.1. |
Für den Einstieg bieten sich zwei Möglichkeiten an, um
den Jugendlichen deutlich zu machen, dass das Thema unmittelbar mit
ihnen zu tun hat:
- Information darüber, dass Jugendliche ab dem vollendeten 16.
Lebensjahr im Organspendeausweis ihre Zustimmung zur Organspende
erklären können.
- Man kann mit einer statistischen Aussage beginnen: "Beim
Klassentreffen in 20 Jahren wird eine/r von euch fehlen, weil
sie/er einen tödlichen Unfall gehabt hat."
|
| 2.1.2. |
Danach ist es sinnvoll, im Klassengespräch über die
Erfahrungen mit Sterben und Tod zu sprechen. Es kann dabei um den
Tod in Fernsehfilmen gehen, um Katastrophen oder auch den
persönlich erlebten Tod in der Nachbarschaft oder Familie.
Die Aussagen und Beispiele sollten in Stichpunkten festgehalten
werden.
Für das Klassengespräch sind die folgenden Fragen hilfreich, um die
ganze Fülle des Themas zu erfassen.
Mögliche Denkanstöße:
- Wie war das früher, wenn ein Familienmitglied starb? Wie ist
das heute?
- Wie ist es in anderen Kulturen?
- Wie wird die Trauerfeier gestaltet?
- Was steht in Todesanzeigen?
- Gibt es ein Leben nach dem Tod?
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| 2.1.3. |
Bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben sind
Partnergespräche und Partnerübungen angebracht, da es um
sehr persönliche Vorstellungen und Gefühle geht.
Die folgenden Fragen fordern zum Nachdenken auf:
- Was macht mir Angst, wenn ich an mein Sterben
denke?
- Was hilft mir gegen die Angst vorm Tod?
- Wie möchte ich sterben?
Diese drei Fragen können verbal, pantomimisch oder zeichnerisch
bearbeitet werden. Die Gruppen tragen dann in der Klasse ihre
Sichtweisen vor. Es muss aber auch gestattet sein, nur in Kurzform
zu berichten, damit die Jugendlichen sich geschützt fühlen.
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2.2.
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Was passiert vor und während einer Organentnahme, wie ist der
Ablauf einer Implantation?
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| 2.2.1. |
Maßnahmen vor der Organentnahme
- Der Transplantationsbeauftragte der Klinik mit Intensivstation
meldet den potenziellen Organspender an das nächstgelegene
Transplantationszentrum. Der Transplantationskoordinator gibt die
Information weiter an Euro-Transplant. Es werden Gewebetests
gemacht und Daten des Patienten weitergegeben. Die Angehörigen
werden nicht gefragt oder darüber informiert.
- Bei einem Verdacht auf irreversibles Hirnversagen erfolgt die
erste Hirntodfeststellung durch einen Facharzt. Der "Hirntod" wird
durch die klinische Diagnostik, also das Testen des
Hirnstammreflexes, festgestellt.
- Nach einer festgelegten Zeitdauer der Beobachtung folgt die
zweite Hirntodfeststellung durch einen zweiten Facharzt, erneut
durch klinische Diagnostik. Apparative Messungen wie die
EEG-Messung, die Kontrastmitteldarstellung der Hirngefäße oder eine
Ultraschalluntersuchung sind nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben.
Aber apparative Messungen können sofort nach der klinischen
Diagnostik eingesetzt werden und somit die festgelegte Zeitdauer
der Beobachtung außer Kraft setzen.
- Dokumentation der Untersuchungsergebnisse (Hirntodprotokoll)
und Ausstellen des Totenscheins
- Die Angehörigen werden, wenn kein Organspendeausweis des
Patienten vorliegt, um ihre Zustimmung gebeten (Erweiterte
Zustimmungslösung).
- Der "hirntote" Patient wird konditioniert für die
Organentnahme, damit die Organe und Gewebe möglichst gut erhalten
bleiben.
- Weitere Gewebetests werden vorgenommen, unter anderem wird ein
AIDS-Schnelltest gemacht.
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| 2.2.2. |
Diese Lebenszeichen sind vereinbar mit der Diagnose
"Eingetretener Hirntod":
- "Hirntote" werden bis zur Organentnahme am Leben
gehalten.
- Sie müssen genährt und gepflegt werden.
- Sie haben ein intaktes Stoffwechsel- und Immunsystem.
- Mund- und Hautpflege sind notwendig, und sie bekommen
regelmäßige Medikamentengaben.
- Sie haben eine warme, durchblutete Haut, sie können frieren,
schwitzen und Fieber bekommen.
- Ihr Herz schlägt, und sie atmen mit technischer Unterstützung
durch Beatmungsgeräte.
- Wenn das Herz aufhört zu schlagen, können "Hirntote" sogar
wiederbelebt werden.
- Schwangere "hirntote" Frauen können Kinder gebären, "hirntote"
Männer können Erektionen haben.
- Hirnströme und Hormonproduktion der Hirnanhangdrüse sind
möglich.
- "Hirntote" zeigen Reaktionen auf äußere Reize, bei drei von
vier "Hirntoten" sind Bewegungen der Arme und Beine möglich.
- Beim Hautschnitt während der Explantation kommt es oft zu
starkem Schwitzen, zu Hautrötung und Herzrhythmusstörungen.
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| 2.2.3. |
Welche Organe und Gewebe können transplantiert werden?

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| 2.2.4. |
Ablauf einer Explantation (wie sie in der Regel vorgenommen
wird; es gibt aber auch etwas andere Abläufe):
- Der "hirntote" Patient wird in den OP gefahren.
- Anästhesisten geben ihm eventuell Narkosemittel und
Schmerzmittel - in Deutschland nicht vorgeschrieben - und Muskel
entspannende Mittel.
- Der "Hirntote" wird weiter beatmet.
- Der Körper wird geöffnet. Bei einer vorliegenden Zustimmung zur
Herzexplantation bzw. zur Herz- und Lungenentnahme wird das gesamte
Brustbein durchtrennt. Der Oberkörper wird durch zwei Thoraxspanner
offen gehalten. Der Bauch wird geöffnet und die Bauchdeckenlappen
werden nach außen geklappt und fixiert, so dass eine Wanne
entsteht.
- Der "Hirntote" wird weiter beatmet und bekommt unter anderem
Herz und Kreislauf stärkende Medikamente.
- Explantationsteams aus den Transplantationszentren präparieren
die Organe bei schlagendem Herzen frei.
- Das Blut einzelner Organe wird durch kalte Spüllösungen ersetzt, die über die vorhandenen Blutgefäße in das Organ eingeleitet werden. Die Ärzte legen dafür Katheter, kleine Röhrchen und dünne Schläuche. Mit dieser Kühlflüssigkeit werden bei schlagendem Herzen und noch funktionierendem Kreislauf die zu entnehmenden Organe gespült, um sie zu konservieren. Das Herz wird, wenn es entnommen werden soll, erst nach der Entnahme der anderen Organe durchspült.
- Der Bauch des "Hirntoten" wird auch mit großen Mengen an
Kühlflüssigkeit gespült.
- Durch den hohen Kaliumgehalt der Perfusionslösung kommt es zum
Herzstillstand. Da auch die anderen Organe nicht mehr durchblutet
werden, hören sie auf zu arbeiten. Der "Hirntote" ist tot.
- Die Beatmung wird beendet. Die Anästhesisten verlassen den
OP.
- Nachdem die Chirurgenteams nacheinander die Organe entnommen
haben, beenden sie die Feinpräparierung der einzelnen Organe an
sterilen Instrumentiertischen und verlassen mit den Organen in
Kühlboxen den OP.
- Der Leichnam wird zugenäht und in den Leichenkeller
gebracht.
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| 2.2.5. |
Was ist mit den Angehörigen?
- Die Angehörigen können den sterbenden Menschen nicht begleiten.
Sie müssen von ihm nach der zweiten Hirntodfeststellung Abschied
nehmen, während er noch beatmet wird und das Herz schlägt und die
Haut warm ist.
- Sie sehen ihn erst wieder nach der Organentnahme, als
Leichnam.
- Viele Ärzte raten den Angehörigen jedoch davon ab, sich den
Leichnam anzusehen, weil der Anblick sie entsetzen könnte.
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| 2.2.6. |
Schaubild: Ablauf einer Implantation

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| 2.2.6.1. |
Man kann den Jugendlichen das Schaubild als Folie zeigen oder
als Abzug geben. Es ist auch möglich, mit der Lerngruppe gemeinsam
ein Schaubild zu entwickeln. Die gemeinsame Entwicklung hat den
Vorteil, dass viele Fragen dabei geklärt werden können, sie dauert
aber länger.
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| 2.2.6.2. |
Stichwortverzeichnis
Die Fachbegriffe sind im Stichwortverzeichnis alphabetisch
angeordnet und in Kurzform erklärt. Die Jugendlichen wählen einen
oder mehrere Begriffe aus und erarbeiten sie in Einzel- oder
Gruppenarbeit.
Dann folgt die Information der Klasse in Form von Kurzvorträgen.
Offen gebliebene Fragen sollten im Klassengespräch bearbeitet
werden.
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Falldarstellung und Auseinandersetzung mit dem
Organspendeausweis
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| 2.3.1. |
Folgender Fall wird vorgetragen:
Ein 14jähriges Mädchen hat einen schweren Unfall gehabt. Bei ihr
wird im Krankenhaus der "Hirntod" festgestellt. Die Eltern werden
von den behandelnden Ärzten gefragt, ob sie einer Organspende ihrer
Tochter zustimmen. Das Leben einiger schwerkranker Menschen könne
dadurch gerettet werden.
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| 2.3.2. |
Wie würdest du entscheiden?
Um diese Frage beantworten zu können, sollen sich die Jugendlichen
in die Personen, die mit einer Transplantation zu tun haben,
hineinversetzen und deren Standpunkt klären. Dabei sollten sie die
Erfahrungsberichte und die Stellungnahmen aus dem Anhang verwenden,
in denen unterschiedliche Standpunkte zu Wort kommen. Eine
schriftliche Darstellung der Gedanken und Gefühle von allen,
die an Transplantationen beteiligt sind, hilft dann zu verstehen,
wie gegensätzlich die Interessen sind.
Am Schluss dieser Falldarstellung kann anschließend abgestimmt
werden. Die eigene Entscheidung soll begründet werden.
Es ist auch möglich, statt einer Abstimmung ein Planspiel zu
machen, bei dem die einzelnen Schritte einer Transplantation in
Form von Rollenspielen sichtbar gemacht werden.
Eine Hausaufgabe sollte unbedingt gestellt werden: Sprich
mit deinen Eltern über die Organspende. Frage sie, ob sie einer
Organspende zustimmen könnten, wenn bei dir oder einem von ihnen
der "Hirntod" festgestellt würde. Frage sie auch, ob sie im Falle
einer schweren Erkrankung Organempfänger sein möchten.
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| 2.3.3. |
Abschied von dem sterbenden "hirntoten" Menschen
Der Abschied
der Familie von ihrem sterbenden "hirntoten" Angehörigen ist sehr
unterschiedlich und abhängig von bestimmten Voraussetzungen:
- Wenn eine Organentnahme aus medizinischen Gründen nicht in
Frage kommt, z.B. wegen Sepsis oder einer Krebserkrankung, wird die
Familie dazu ermutigt, den Sterbenden zu begleiten und im
geschützten Rahmen Abschied vom Toten zu nehmen.
- Wenn die Zustimmung zur Organentnahme vorliegt und eine
Explantation durchgeführt wird, ist eine Sterbebegleitung
ausgeschlossen.
- Wenn die Angehörigen nach der Hirntodfeststellung einer
Organentnahme widersprechen, wird der Sterbeprozess oft sehr
schnell beendet durch Entfernen der künstlichen Beatmung. Denn
diese und andere Maßnahmen sollten ja der Organerhaltung dienen.
Ein würdevoller Abschied wird unter diesen Bedingungen
erschwert.
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3.
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Der Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) wird als Folie gezeigt. Die einzelnen
Möglichkeiten der Zustimmung (Multiorganentnahme, Zustimmung
beschränkt auf einzelne Organe) oder des Widerspruchs werden
geklärt.
Bevor die folgenden Erklärungen für oder gegen eine Organentnahme
gezeigt werden, können die Jugendlichen eigene Ausweise entwerfen,
in die sie die zusätzlich erworbenen Informationen einfügen. (Es
gibt nämlich keinen gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen
Organspendeausweis.)
Die Alternative Erklärung zur Organspende soll den potenziellen
"Organspendern" und ihren Familien Mindestrechte im Falle der
Zustimmung geben, auf die sie beim Organspendeausweis der BZgA
verzichten müssen.
Aber bei jeder Zustimmung zur Organspende - auf welchem Formular
auch immer - müssen die potenziellen Organspender auf entscheidende
Rechte verzichten:
- auf das Recht auf ein geschütztes Sterben
- auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit
- auf das Recht auf Begleitung durch die Familie.
Der NICHT-ORGANSPENDEAUSWEIS dokumentiert ganz eindeutig die
Ablehnung der Organspende.
Wie sich die Jugendlichen dann entscheiden, ob sie eine Erklärung
für oder gegen die Organspende ausfüllen, liegt in ihrer
Verantwortung. Auf jeden Fall trägt die intensive Arbeit an diesem
Thema dazu bei, dass sie sich eine begründete eigene Meinung bilden
können.
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3.1.
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Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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3.2.
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Alternative Erklärung zur Organspende
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3.3.
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NICHT-ORGANSPENDEAUSWEIS von KAO (Kritische Aufklärung über Organtransplantation, www.initiative-kao.de.)
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Der Ausweis sollte, um der Aktualität Ihrer Entscheidung
Ausdruck zu verleihen, alle 2 Jahre erneuert werden.
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4.
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4.1.
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Ablauf von Transplantationen
- Spendermeldung
- Hirntoddiagnostik
- Zustimmung zur Organentnahme
- Betreuung des Spenders
- Immunologische und Infektions-Diagnostik
- Kontakt zur Vermittlungsstelle Eurotransplant
- Vorbereitung der Transplantation
- Organisation der Organentnahme
- Konservierung und Transport der Organe
- Versorgung des Leichnams
- Dank an die Angehörigen
Internet: (www.dso.de)
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4.2.
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Doppler-Sonographie (Ultraschall)
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Dabei wird ein Stillstand des Blutkreislaufs im Gehirn mit
Hilfe der Ultraschalltechnik festgestellt. (In Deutschland durch
die Bundesärztekammer nicht zwingend vorgeschrieben.)
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4.3.
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EEG-Messung (Elektroenzephalographie)
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Es handelt sich dabei um eine diagnostische Methode zur
Registrierung von Hirnströmen. Ein Null-Linien-EEG wird über einen
Zeitraum von 30 Minuten geschrieben. (In Deutschland nicht zwingend
vorgeschrieben durch die Bundesärztekammer.)
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4.4.
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Eurotransplant und Vermittlung der Organe
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Die Transplantationszentren, bei denen die Patienten auf die
Warteliste gesetzt werden, geben die erforderlichen Patientendaten
weiter an die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) in Leiden,
Niederlande. Dort werden für jedes Organ gemeinsame Wartelisten der
ET-Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich,
Slowenien und Deutschland geführt.
Internet: (www.dso.de)
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4.5.
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Hirntod
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Der "Hirntod" wird im Transplantationsgesetz definiert als
Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns,
des Kleinhirns und des Hirnstammes. Dabei wird durch kontrollierte
Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich
aufrechterhalten.
Das Transplantationsgesetz setzt den "Hirntod" faktisch mit dem Tod
des Menschen gleich. Es vermeidet aber festzulegen, dass der
"Hirntod" der Tod des Menschen sei. "Hirntod" ist nur der
Zeitpunkt, ab dem Organe entnommen werden dürfen, ohne bestraft zu
werden.
Internet: (www.transplantation-information.de)
"Bei dem beatmeten Toten mit schlagendem Herzen handelt es sich
also im biologischen Sinn nicht um eine Leiche, sondern um einen
lebenden Menschen mit abgestorbenem Gehirn. Der Organtod des
Gehirns ist genauso wie der Organtod der Leber ein Partialtod,
seine Identifizierung mit dem totalen Tod ist unzulässig..."
(Kurd Stapenhorst, Unliebsame Betrachtungen zur
Transplantationsmedizin, Vandenhoeck und Ruprecht, 1999)
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4.6.
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Hirntodfeststellung
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Zwei qualifizierte Ärzte müssen die Diagnose "Hirntod"
unabhängig voneinander feststellen. Sie dürfen mit der
Organentnahme und -transplantation nichts zu tun haben.
Internet: (www.dso.de)
"Die Feststellung des Todes obliegt den hierfür kompetenten Ärzten.
Ihre Aufgabe ist es, den eingetretenen Tod mit geeigneten Methoden
nachzuweisen, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen
Wissenschaft entsprechen. Das Gesetz bestimmt zusätzlich als
unverrückbare Grenze, dass eine Organentnahme unzulässig ist, wenn
nicht vorher der Gesamthirntod ärztlich festgestellt worden ist.
Auch damit definiert das Gesetz nicht den Tod, legt aber als
Voraussetzung für eine Organentnahme fest, dass im Zusammenhang mit
der Feststellung des Todes der eingetretene Gesamthirntod
nachzuweisen ist."
(Wie ein neues Leben, BZgA, 51101 Köln)
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4.7.
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Klinische Diagnostik
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Bei der klinischen Diagnostik geht es darum, ein tiefes Koma
(Bewusstlosigkeit) nachzuweisen. Die Pupillen sollen nicht mehr auf
Licht reagieren, die Augen einen starren Blick beibehalten, wenn
der Kopf heftig hin- und hergeruckt wird. Reaktionen auf
Schmerzreize müssen ausbleiben, wenn mit einer Nadel in die
Nasenscheidewand gestochen wird. Husten-, Würg- und Schluckreiz
müssen ausbleiben, wenn Rachenraum und Luftröhre gereizt werden.
Die eigene Atmung darf nicht von allein einsetzen, wenn der
potenzielle "Hirntote" kurzzeitig nicht maschinell beatmet
wird.
Wenn der potenzielle "Hirntote" nicht auf diese äußeren Reize -
unter anderem Kneifen, Stechen, Eiswasserspülungen im Ohr, heftiger
Druck auf die Augäpfel - reagiert, wird die Diagnose "Eingetretener
Hirntod" gestellt.
(Sinngemäß aus "Organspende...in Frage gestellt". BioSkop-Forum zur
Beobachtung der Biowissenschaften e.V. Essen)
|
4.8.
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Konditionierung
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Aufrechterhalten eines relativ konstanten inneren
Gleichgewichts (Homöostase) zur Unterstützung der Regelkreise
zwischen Hypothalamus (Teil des Zwischenhirns), Hormon- und
Nervensystem; elementare Regelprozesse steuern z.B.
Körpertemperatur, Säure Basen-Haushalt, Wasser- und
Elektrolythaushalt.
(Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, S. 723)
Bei der Konditionierung eines "Hirntoten" geht es darum, die
gestörten Regelkreise durch Medikamente zu unterstützen bzw. durch
maschinelle Beatmung Sauerstoff zuzuführen.
Ziele der Konditionierung sind:
- Aufrechterhaltung der Homöostase
- Aufrechterhaltung des Kreislaufs
- Aufrechterhaltung der Beatmung
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4.9.
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Kontrastmitteldarstellung der Hirngefäße (Angiographie)
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Dabei wird ein Stillstand des Blutkreislaufs im Gehirn mit
Hilfe eines Kontrastmittels festgestellt. (In Deutschland nicht
zwingend vorgeschrieben durch die Bundesärztekammer.)
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4.10.
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Organempfänger
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"Nicht alle Patienten, die ein neues Organ benötigen, können
auf eine Warteliste aufgenommen werden. Ist das Risiko der
Transplantation und ihrer Nachbehandlung zu hoch und sind die
Erfolgsaussichten schlecht, so wird der Eingriff nicht in Erwägung
gezogen. Nach dem Transplantationsgesetz sind die Ärzte
verpflichtet, Gründe für oder gegen die Aufnahme auf die Warteliste
zu dokumentieren und dem Patienten mitzuteilen.
Dabei sind sie verpflichtet, den Richtlinien der Bundesärztekammer
zur Aufnahme in die Warteliste zu folgen."
Internet: (www.dso.de)
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4.11.
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Organentnahme nach dem Herzstillstand
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Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats der
Bundesärztekammer zur "Organentnahme nach Herzstillstand" (Stand
11.12.1998):
"Ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten ist bisher nicht
als sicheres "Äquivalent zum Hirntod" nachgewiesen und kann deshalb
nicht die Todesfeststellung durch Nachweis von sicheren
Todeszeichen ersetzen."
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4.12.
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Organspender
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Wer kommt als Organspender in Frage?
"Ein hohes Lebensalter des Spenders spricht nicht unbedingt gegen
die Entnahme und Übertragung von Organen. Entscheidend ist nicht
das kalendarische Alter, sondern der Funktionszustand der
Organe."
Internet: (www.dso.de)
"In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich rund 400.000
Menschen, von denen bei vielleicht 1 % der Hirntod vor dem
Herzstillstand eintritt und eine Organspende in Frage kommt ....Für
eine erfolgreiche Organspende ist es natürlich wesentlich, dass
gespendete Organe gesund und funktionsfähig sind. Deshalb werden im
Falle eines Einverständnisses in die Organspende unmittelbar vor
der Entnahme des Organs verschiedene Untersuchungen durchgeführt,
um die Funktionsfähigkeit der Organe zu überprüfen."
Internet: (www.bzga.de)
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4.13.
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Pharmaindustrie
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Um eine Abstoßung des fremden Organs zu verhindern, müssen
lebenslang Immunsuppressiva gegeben werden. Dadurch und durch die
ärztliche Behandlung entstehen jährliche Kosten von etwa 10 000 €
je Patient nach Nierentransplantationen.
(Wie ein zweites Leben. Broschüre der Bundeszentrale für
Gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln)
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4.14.
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Transplantationsbeauftragte
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"In Ausführungsgesetzen können zudem die Zulassung von
Transplantationszentren geregelt werden sowie die Zusammenarbeit
der Krankenhäuser und die Bestellung von
Transplantationsbeauftragten ... Krankenhäuser mit Intensivbetten
sind verpflichtet, einen Transplantationsbeauftragten zu
bestellen."
(siehe Transplantationsgesetz. Ausführungsgesetze der Länder)
Die Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer sind
unterschiedlich. Gemeinsam gilt aber für alle
Transplantationsbeauftragten, dass sie für die hausinterne
Koordination und für die Zusammenarbeit mit den
Transplantationszentren, mit den mobilen Hirntoddiagnostik-Teams,
mit den Koordinationsstellen und den Entnahmeteams zuständig
sind.
- Laut Landesgesetz von Mecklenburg-Vorpommern unterliegen die
Transplantationsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
keinen Weisungen. Sie sind berechtigt, jederzeit Stationen mit
Intensivtherapiebetten zu betreten und sich dort zu
informieren.
- Jeder potenzielle "Hirntote" soll gemeldet werden. Daten des
Patienten werden weitergegeben. Indirekt werden die
Intensivmediziner dazu aufgefordert, sofort mit der "adäquaten
Spenderbetreuung" zu beginnen, obwohl das Transplantationsgesetz
bestimmt, dass damit erst nach der Hirntodfeststellung und der
Einwilligung in eine Organspende begonnen werden darf. (siehe
"Informationen zur Organspende" für die Kliniken mit
Intensivstation vom Transplantationszentrum Heidelberg im Juni
1999)
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4.15.
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Transplantationsgesetz
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Seit dem 1. Dezember 1997 ist das neue Transplantationsgesetz
in Kraft. Es sieht die sogenannte Erweiterte Zustimmungslösung vor.
Einem Menschen, dessen "Hirntod" festgestellt wurde, dürfen Organe
entnommen werden unter folgenden Bedingungen:
- wenn im Organspendeausweis die Zustimmung zur Organspende
dokumentiert ist
- oder wenn die Angehörigen nach dem geäußerten oder mutmaßlichen
Willen des hirntoten Menschen befragt werden und einer Organspende
zustimmen.
(Der Wortlaut des Transplantationsgesetzes ist zu finden bei
www.bzga.de)
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4.16.
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Transplantations-Koordinator
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Die Koordinatoren organisieren den gesamten Ablauf und auch den
Transport der Organe. Auf Wunsch beteiligt sich der Koordinator der
Deutschen Stiftung Organtransplantation an dem Gespräch mit den
Angehörigen, wenn keine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt.
Zu den Aufgaben der Koordinatoren gehört es auch, schwer
erreichbare Angehörige zu ermitteln und mit ihnen Kontakt
aufzunehmen. In einem Brief bedankt sich der Koordinator bei den
Angehörigen und teilt ihnen mit, welche Organe transplantiert
werden konnten. In einem weiteren Brief dankt der Koordinator
Ärzten, Pflegekräften und dem OP-Team des Krankenhauses für ihre
Mitarbeit.
Internet: (www.dso.de)
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4.17.
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Welche Organe und Gewebeteile können gespendet und
transplantiert werden?
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"Gespendet und transplantiert werden Nieren, Leber, Herz,
Lunge, Pankreas und Dünndarm, außerdem Gewebe wie z.B. Hornhaut und
Knochen."
Internet: (www.dso.de)
"Organtransplantationen in Deutschland: Herz, Lunge, Leber,
Bauchspeicheldrüse, Niere ..... Die Anzahl der verpflanzten
Augenhornhäute und anderer Gewebe wird nicht statistisch
erfasst."
(Wie ein zweites Leben. Broschüre der BZgA, 51101 Köln)
"Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine
Multiorganentnahme erfolgen, wobei Hornhäute, Innenohrknöchel,
Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse,
Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark
entnommen werden können."
Internet: (www.transplantation-information.de)
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4.18.
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Zustimmungsregelungen
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| 4.18.1. |
Erweiterte Zustimmungslösung
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Bei Vorliegen eines Organspendeausweises können Körperteile
entnommen werden. Aber auch Angehörige können einer Entnahme von
Körperteilen zustimmen, wenn kein Spenderausweis vorliegt. Haben
SpenderInnen oder die Angehörigen keine Einschränkungen
vorgenommen, kann eine Multiorganentnahme erfolgen.
(in Deutschland gültig)
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| 4.18.2. |
Enge Zustimmungslösung
|
|
Körperteile dürfen nur entnommen werden, wenn zu Lebzeiten
ausdrücklich eingewilligt wurde. Angehörige haben kein
Mitspracherecht.
(in Japan gültig)
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| 4.18.3. |
Informationslösung
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|
PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer
Organspende bei sich tragen, können automatisch als
OrganspenderInnen angesehen werden. Allerdings müssen die
Angehörigen informiert werden und sie haben ein Einspruchsrecht
gegen die Organentnahme.
(in Frankreich gültig)
|
| 4.18.4. |
Widerspruchslösung
|
|
Patienten, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende
bei sich tragen, können automatisch als OrganspenderInnen angesehen
werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird.
(in Österreich gültig)
Wichtig: In Österreich gibt es ein Widerspruchsregister, in das
man sich auch als Tourist eintragen lassen muss, wenn man nicht
nach festgestelltem "Hirntod" als Organspender angesehen werden
will.
Hinweise dazu unter: Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518
Abtsteinach; e-mail: post@aktion-leben.de;
zum Herunterladen der Widerspruchsformulare: www.aktion-leben.de
|
| 4.18.5. |
Erweiterte Widerspruchslösung
|
|
Patienten, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende
bei sich tragen, können automatisch als OrganspenderInnen angesehen
werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird. Angehörige werden
allenfalls als "Boten eines vom Verstorbenen zu Lebzeiten erklärten
Willens" akzeptiert.
(in Russland gültig)
|
| 4.18.6. |
Notstandslösung
|
|
Eine Organentnahme ist immer - selbst bei Vorliegen eines
Widerspruchs - zulässig.
(in Bulgarien gültig)
Internet: (www.transplantation-information.de)
|
4.19.
|
Zeitdauer der Beobachtung
|
|
Die Irreversibilität des Hirnfunktionsausfalls und damit der
Hirntod ist erst dann nachgewiesen, wenn die klinischen
Ausfallsymptome bei Erwachsenen und bei Kindern ab dem dritten
Lebensjahr
- mit primärer (d.h. direkter) Hirnschädigung nach mindestens 12
Stunden
- mit sekundärer (d.h. indirekter) Hirnschädigung nach mindestens
3 Tagen
erneut übereinstimmend nachgewiesen worden ist.
Ergänzende apparative Untersuchungen können eine weitere
Beobachtungszeit ersetzen.
Bei Kindern unter 2 Jahren und Neugeborenen muss eine ergänzende
apparative Untersuchung durchgeführt werden. Diese kann nicht die
festgelegte Zeitdauer der Beobachtung (bei Kindern unter 2 Jahren
24 Stunden, bei Neugeborenen 72 Stunden) ersetzen.
Genauere Informationen unter: (www.bundesaerztekammer.de Richtlinien
zur Feststellung des Hirntodes)
|
5.
|
|
| 5.1. |
Pflegekräfte |
| 5.2. |
Arzt |
| 5.3. |
Organempfänger und Fachleute |
| 5.4. |
Arzt über Konflikte von Organempfängern |
| 5.5. |
Angehörige von Organspendern |
| 5.6. |
Verwaiste Eltern
|
|
|
|
|
Pflegekräfte
|
| 5.1.1. |
Pflegekraft über ihre Wahrnehmung während einer
Organentnahme: |
|
Pflegekraft A: Eigentlich lebt er ja noch, so seh' ich das, ne.
Sichtbar lebt er noch, also EKG und alles funktioniert, und in dem
Moment ist das noch ganz normal. Es ist nur dann, im Laufe der OP,
wenn denn so langsam...alles rausgenommen wird. Und ...das Blut,
denn es ist kein Blut mehr im... Patienten...und das wird ja alles
rausgelassen.
R. Rotondo: Wie funktioniert das?
Pflegekraft A: Ja, dann wird, werden die Gefäße. Zum Beispiel jetzt
beim Herzen werden die, wird die Aorta und, und die anderen Gefäße
werden dann durchtrennt und der Sauger ...reingehalten. Bis
blutleer is', ne... Und denn wird ...das Herz wird ja immer zum
Schluss rausgenommen, vorher werden die anderen Organe
rausgenommen. Und dann ist eigentlich immer so der Zeitpunkt, wo
ich denke, nu is' vorbei. Weil dann ist, Herz ist draußen, und das
ist alles ganz leer im Bauch und dann steht man da und ...denkt
nur, kann nich' sein, ne. Dann wird der auch, wird das nur
zugenäht, so grob...
Internet: (www.transplantation-information.de)
|
| 5.1.2. |
OP-Schwester über das "Erlebnis ihrer ersten
Multiorganexplantation"
|
|
"...Christine (ihre Kollegin) will den vom Ausleger
herunterfallenden Arm der Patientin wieder ordentlich lagern, als
sie einer der Chirurgen anblafft: "Was soll das, hm? Sie ist doch
schon tot! Hey, die lagert einer Toten den Arm!" Lachen. Blöde
Witze folgen en masse.
Wir blicken uns an. Unverständnis und Kopfschütteln, ihrerseits die
Geste mit der bewegten Hand vor dem Gesicht, die andeutet, dass
diese Menschen nicht ganz normal sein können. Ich spüre, wie ich
mich innerlich zurückziehe, Nischen in mir suche, um dort meine
Verletztheit und Traurigkeit für ein andermal, wenn ich Zeit habe,
abzulegen.
Mir fehlt der Ausdruck von Dankbarkeit gegenüber der Patientin, des
Respekts gegenüber ihrer Entscheidung, das Deutlichmachen der
Erkenntnis, dass hier etwas geschieht, das auf keinen Fall als
selbstverständlich genommen werden darf, das letzte Geschenk eines
Menschen, der jetzt schon tot ist, aus der Motivation, anderen zu
helfen. Nichts davon ist zu spüren. Den Chirurgen wird in der
Öffentlichkeit gerne zugestanden, dass sie sich innere Distanz
schaffen müssen zu dem, was sie tun, aber ist jegliche
Respektlosigkeit, jeglicher Verlust eines ethisch akzeptablen
Benehmens mit dieser Motivation gerechtfertigt?...
Keiner von uns wurde supervisioniert, jeder blieb allein mit sich
und es wird auch heute noch so gehandhabt. Wir wurden dahingehend
nicht geschult und auch nicht darauf vorbereitet. Müssen wir, die
Helfer, wirklich durch alles einfach durch, uns ins kalte Wasser
werfen lassen, im Namen des Helfens, weil es eben dazugehört?
...
Nicht jeder Zweck heiligt jedes Mittel."
Internet: (www.transplantation-information.de)
|
|
|
Arzt (Prof. Raimund Margreiter, Leiter der Klinischen Abteilung
für Transplantationschirurgie an der Universitätsklinik für
Chirurgie in Innsbruck):
|
|
"Ich gebe zu, dass es am Anfang ein etwas beklemmender Anblick
war, zum Beispiel im Rahmen einer Herz-Lungen-Transplantation den
völlig leeren Brustkorb zu sehen oder aber im Rahmen einer
Multiviszeraltransplantation (Entnahme mehrerer Organe aus dem
Bauchraum) nach Entfernung der eigenen Organe mit dem völlig leeren
Bauchraum konfrontiert zu sein..."
Auch gegen eine vollständige Entnahme der Haut sträubt sich Prof.
Margreiter:
"Gegen die Hautentnahme wehre ich mich, außer sie wird in
Ausnahmefällen nur an rückwärtigen Körperpartien entnommen."
Internet: (www.transplantation-information.de)
|
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|
Organempfänger
|
|
Ein Mann, der ein fremdes Herz erhalten hatte, fasste einmal
seine Gedanken im Nachhinein so zusammen: "Alle Schmerzen, aller
Aufwand haben sich gelohnt! Auch wenn meine Lebenserwartung durch
die Nebenwirkungen der lebenslangen Medikation eingeschränkt ist,
habe ich doch eine gute Lebensqualität. Wertigkeiten in der
Lebensplanung verschieben sich; ich lebe intensiver."
(Wie ein zweites Leben, BZgA, 511001 Köln)
"Neben Cyclosporin A (Immunsuppressionsmittel) gehört auch Kortison
zur Dauermedikation bei transplantierten Patienten. Erhöhter
Blutdruck, Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, Veränderungen des
Blutzuckerspiegels, Schädigung der Knochen, Gelenke, Augen, Haut
sowie eine Zunahme des Gewichts gelten als weitverbreitete
Nebenwirkungen des Kortisons, wenn es auf Dauer genommen wird."
......"Organempfänger werden aufgrund der vielen Nebenwirkungen
infolge der Immunsuppression nie wieder volle Gesundheit erlangen
und bleiben der Transplantationsmedizin als Patienten bis an ihr
Lebensende erhalten ...Man vermutet eine hohe Dunkelziffer von
psychischen Erkrankungen nach einer Organtransplantation, da viele
der Patienten wegen ihrer besonderen Verpflichtung zur Dankbarkeit
eine Scheu davor haben, ihre mit vielen Tabus und Schuldgefühlen
verbundenen Konflikte offen zu legen."
(Baureithel/ Bergmann. Herzloser Tod. Klett-Cotta, 1999, S. 211, S.
216)
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Arzt über Konflikte von Organempfängern (Prof. Dr. med. Hubert
Seidel, Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik der Universität
Kiel)
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"Organtransplantationen ziehen eine Kategorie von Problemen
nach sich, über die die Patienten selten von sich aus sprechen, die
sie aber sehr beschäftigen. Sie müssen schon vor der
Transplantation auf den Tod eines anderen Menschen hoffen und sich
gegen die Freude über Katastrophen anderer wehren.
Ihr Überlebensinteresse steht somit in denkbar größtem Widerspruch
zu ihrem Gewissen, und sie fühlen sich, wenn sie feiner organisiert
sind, evtl. schon vor der Operation schuldig. Diese Problematik
verschärft sich, wenn sie sich dessen gewahr werden, dass
tatsächlich ihretwegen jemand sterben musste. Das Gefühl, einem
unfreiwilligen Spender ein Organ gestohlen, gar, diesen verletzt
und getötet zu haben, verfolgt viele."
Internet: (www.transplantation-information.de)
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Angehörige
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Ein Mann entscheidet sich, als bei seiner Frau der "Hirntod"
festgestellt wird, für die Organspende. ".....Die Kinder und ich
waren hin- und hergerissen zwischen Verzweiflung, Entsetzen, Elend
und Jammer. Wir überlegten so gut wir konnten, was zu tun sei. Was
hätte Irene gewollt? Dasselbe wie ich, nämlich aus der Situation
das Beste zu machen? Isa fand, wenigstens könne jemand anders
weiterleben, wenn schon ihre Mutter sterben müsse. Stefan glaubte
auch, dass seine Mutter bestimmt dafür gewesen wäre, ihre Organe zu
spenden. Und ich? Ich war derselben Meinung und bin es bis heute.
Ich möchte jetzt nicht weiter darauf eingehen.
Am nächsten Tag sagten wir Dr. Stadler, dass wir der Klinik
erlaubten, Herz, Nieren, Leber, Lunge und auch die Hornhaut bei
Irene zu entnehmen, um damit anderen Menschen zu helfen.
Irenes Mutter reagierte im ersten Moment ablehnend. Wir erklärten
ihr, warum wir und vermutlich auch Irene für die Organspende waren.
Sie fragte sich dann, wie es wohl für jemand sein müsse, dessen
Angehöriger auch so jung wie Irene sterben muss, weil niemand
bereit ist, Organe zu spenden. Sie sagte, Irene habe immerhin einen
Tod ohne Leiden gehabt. Dies sei ihr in allem Schmerz ein kleiner
Trost. In diesem Moment waren wir uns alle sehr nah."
(Wie ein zweites Leben, Broschüre der BZgA, 51101 Köln)
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Verwaiste Eltern in der "Initiative für kritische Aufklärung
über Organtransplantation" - KAO (Jürgen und Gisela Meyer)
|
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Eltern, denen ein Kind gestorben ist, erleben eine absolute
Katastrophe. Obwohl nichts grundlegend hilft, weil nichts unser
Kind zurückbringt, gibt es doch vieles, was die Katastrophe
verschlimmern kann, und einiges, was den Schmerz - manchmal erst
viel später - etwas lindern kann.
Von ganz besonderer Wichtigkeit ist der Umgang mit dem Kind
unmittelbar vor und nach dem Tod. Gerade bei plötzlichem Tod haben
Eltern kaum echte Möglichkeiten diesen Umgang zu beeinflussen, denn
sie funktionieren, wenn überhaupt, nur äußerlich. Innerlich sind
sie leblos und unter Schock. Sie tun meist alles, was Freunde,
Angehörige, Pfarrer, Ärzte, Bestatter sagen, auch wenn sie als
Eltern in ihrem tiefsten Herzen spüren, dass es eigentlich nicht
gut ist.
So ergibt sich aus vielen Berichten Verwaister Eltern, wie
ungeheuer heilsam es ist, wenn sie ihr Kind wenigstens im Sterben
begleiten konnten und genügend Zeit zum Abschied vom toten Kind
hatten. Viele kennen den unguten "Rat", dass sie doch das Kind so
in Erinnerung behalten sollten, wie es gelebt habe. Statt dessen
wäre es dringend notwendig gewesen, den Eltern den Abschied von
ihrem verstorbenen Kind zu ermöglichen, sie zu ermutigen, es noch
einmal zu sehen, es zu waschen und anzuziehen, es nach Hause zu
holen und es dort aufzubahren. Andernfalls leiden die Eltern ein
Leben lang unter dem fehlenden Abschied und dem versäumten letzten
Liebesdienst.
Viele Eltern, die hören, dass ihr Kind wegen einer schweren
Kopfverletzung die nächsten Tage nicht überleben wird, werden immer
häufiger mit Fragen nach einer Organspende bedrängt. Ihnen wird
eingeredet, dass beim Hirnversagen das Kind tot sei, was neuerdings
auch unter Medizinern immer mehr in Frage gestellt wird. Statt auf
die Bedürfnisse des Sterbenden und seiner Angehörigen, die ihr Kind
als lebenden Menschen wahrnehmen, Rücksicht zu nehmen, werden
Eltern mit der Verantwortung für einen kranken, völlig unbekannten
Dritten belastet. Das alles geschieht in der oben beschriebenen
Schocksituation, in der die Eltern eigentlich entscheidungsunfähig
sind und immer noch auf eine Wende zum Guten hoffen. Die
unreflektierte Angst der schockierten Eltern, nur nicht an noch
mehr Leid schuld zu sein, wird kühl ausgenutzt. Manchmal werden die
Organe des noch lebenden Menschen - unter dem Deckmantel der
Nächstenliebe - regelrecht eingefordert. Ärzte, die für diese
Angehörigengespräche mit dem Ziel der Organfreigabe besonders
geschult wurden, sagen häufig, es hülfe den Eltern in ihrer Trauer,
wenn die Organe des Kindes in einem anderen Menschen weiterleben
würden. Das mögen die Ärzte denken, die bereits ihre Fürsorge vom
Sterbenden, der nur noch wegen seiner Organe behandelt wird,
abgewendet und auf einen unbekannten Dritten gerichtet haben. Aber
was wissen die Ärzte schon darüber, was für Eltern in dieser
Situation gut ist? Tatsächlich ist für die meisten Eltern der
Gedanke überhaupt nicht tröstlich, sondern abstoßend und
unerträglich, dass die Integrität des Körpers zerstört wird und
Teile davon in verschiedenen Menschen weiter existieren.
Eltern leben vielmehr schlecht mit der Erfahrung, ihr Kind im
schwächsten Moment auch noch im Stich gelassen, die
Sterbebegleitung den Chirurgen überlassen und geglaubt zu haben,
"Hirntod" sei der Tod des Menschen. Sie sind erschüttert, wenn
ihnen bewusst wird, dass der Hirntod ein Konstrukt der "modernen
Medizin" zur Organbeschaffung ist, dass Körper, Geist und Seele in
Wirklichkeit eine Einheit bilden, dass Sterben ein Prozess und der
Mensch mit ausgefallenen Hirnfunktionen ein Sterbender ist.
Eltern leben schlecht mit dem Wissen, dass die Organe nicht nach
dem Abstellen der Apparate entnommen werden, wie sie vielleicht
ursprünglich gedacht hatten, sondern dass dies bei
Aufrechterhaltung der Beatmung geschieht. Sie sind erschüttert zu
hören, dass der Blutkreislauf funktionieren muss, weil nur
durchblutete lebensfrische Organe verwertbar ("transplantabel")
sind, dass der "Hirntote" narkotisiert wird und Schmerzmittel
erhält, dass er auf Berührungen reagiert, dass er schwitzt und der
Blutdruck beim Schnitt mit dem Skalpell ansteigt.
Eltern leben schlecht, wenn sie erfahren, was bei einer
Multiorganentnahme alles entnommen wird, wenn sie begründete oder
unbegründete Zweifel haben, ob nicht auch verweigerte Organe
entnommen wurden, wenn sie lesen, dass auch Fehldiagnosen
vorkommen.
Als Verwaiste Eltern wissen wir, wie groß die Not der Menschen sein
muss, die trotz aller Probleme auf ein fremdes Organ hoffen, die
sich zur Rettung oder Besserung der Lebensqualität sogar den Tod
eines Menschen mit guten Organen wünschen müssen. Trotzdem darf das
Leid der Eltern, die ein Kind verlieren, nicht vergrößert werden.
Es ist unendlich traurig, nach einem Unfall zu spät zu kommen, so
dass nur noch der Abschied vom bereits Verstorbenen bleibt. Wie
wichtig ist es dann, dass wir ermutigt werden, ein sterbendes Kind
nicht zu verlassen, ihm die Hand zu halten, einfach da zu sein bis
zum letzten Atemzug und darüber hinaus.
Gerade wir Verwaisten Eltern können helfen, diese Ermutigung zu
verbreiten, auch wenn wir uns damit der allseits propagierten
Forderung nach mehr Spenderorganen entgegenstellen. Stehen wir
nicht oft mit unseren Gefühlen und Erkenntnissen allein? Wir können
mit unseren Erfahrungen für die Schwachen, Wehrlosen, die
Für-tot-Erklärten und deren Angehörige eintreten.
Internet: (www.initiative-kao.de)
|
6.
|
|
| 6.1. |
Stellungnahme der Kirchen |
| 6.2. |
Kommentare von Befürwortern und Gegnern der Organentnahme
bei "Hirntoten" |
| 6.3. |
Kommentare zur "Hirntod"-Definition
|
|
|
Stellungnahme der Kirchen
|
|
In der gemeinsamen Erklärung der Katholischen Deutschen
Bischofskonferenz und der Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland von 1990 heißt es unter anderem: "Nach christlichem
Verständnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk des
Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann,
das er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum
Nächsten einsetzen darf."
Beide Kirchen haben die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes
1997 begrüßt und nochmals betont, dass die Organspende ein Akt der
Menschenliebe sein kann.
(Wie ein zweites Leben. Broschüre der BZgA, 51 101 Köln)
Es gibt auch Gegenbewegungen in der Evangelischen Kirche, die sich
von der Erweiterten Zustimmungslösung, die in Deutschland gültig
ist, distanzieren. So gibt es die "Berliner Erklärung für die
Zustimmungslösung". (zu beziehen über die Theologische Fakultät der
Humboldt-Universität, Waisenstr. 28, 10179 Berlin)
In der Stellungnahme des Kirchenamtes der EKD vom 19.6.1995 werden
zu den Erklärungen von 1989 und 1990 folgende Berichtigungen
vorgenommen:
- "Hirntod" als Tod des Menschen wird nicht mehr aufrechterhalten
(nur als Zeitpunkt für eine zulässige Organentnahme)
- Sterben ist ein Prozess.
- Das Schutzrecht auf einen
unversehrten Körper wiegt schwerer als alle Anspruchsrechte.
Auch Papst Johannes Paul II hat sich mehrfach kritisch zur
Organentnahme bei "Hirntoten" geäußert, so beim Kongress der
Päpstlichen Akademie der Wissenschaften vom 14.Dezember 1989 und im
Evangelium vitae, Enzyklika Frohbotschaft des Lebens,
Christianan-Verlag, Stein am Rhein, 1995, S. 79.
|
|
|
Kommentare von Befürwortern und Gegnern der Organentnahme bei
"Hirntoten"
|
| 6.2.1. |
Die Befürworter sagen: "Hirntote" Menschen sind tot.
|
|
In der Erklärung Deutscher Wissenschaftlicher Gesellschaften
zum Tod durch völligen und endgültigen Hirnausfall heißt es:
"Ein Mensch, dessen Gehirn abgestorben ist, kann nichts mehr aus
seinem Inneren und aus seiner Umgebung empfinden, wahrnehmen,
beobachten und beantworten, nichts mehr denken, nichts mehr
entscheiden.
Mit dem völligen und endgültigen Ausfall der Fähigkeit seines
Gehirns hat der betroffene Mensch aufgehört, ein Lebewesen in
körperlich-geistiger oder in leiblich-seelischer Einheit zu sein.
Deshalb ist ein Mensch tot, dessen Gehirn völlig und endgültig
ausgefallen ist."
(Organspende...in Frage gestellt. Hrsg.: Bioskop - Forum zur
Beobachtung der Biowissenschaften e.V.)
|
| 6.2.2. |
Die Gegner sagen: "Hirntote" Menschen sind Sterbende.
|
|
"Hirntote" Menschen sind sinnlich nicht als Tote erfahrbar, da
die sicheren Todeszeichen, z.B. Totenflecken oder Leichenstarre,
vollständig fehlen ....Ihr Herz schlägt, und sie atmen mit
technischer Unterstützung durch Beatmungsgeräte. Sie fühlen sich
nicht wie Tote an, der Stoffwechsel funktioniert, "hirntote" Frauen
können Kinder austragen, "hirntote" Männer können Erektionen haben
....
Nach Angaben der DSO sind in drei von vier Fällen Bewegungen der
Arme und Beine möglich. Um diese Reaktionen während der
Organentnahme zu vermeiden, muss ein "hirntoter" Mensch auf dem
OP-Tisch festgeschnallt und zusätzlich durch Medikamente
ruhiggestellt werden. Zum Beispiel erhalten "Hirntote"
muskel-entspannende Medikamente und werden narkotisiert. Beim
Einschnitt in den Körper des "Hirntoten" kann es zu Blutdruck-,
Herzfrequenz- und Adrenalinanstieg kommen. Bei anderen Operationen
gelten diese Zeichen als Hinweise auf Stress bzw. Schmerz. Der
Herzschlag setzt erst während oder nach der Entnahme einzelner
Organe aus."
(Organspende...in Frage gestellt- Hrsg.: BioSkop - Forum zur
Beobachtung der Biowissenschaften e.V.)
|
|
|
Kommentar zur Hirntoddefinition
|
| 6.3.1. |
Prof. Dr. Klaus-Peter Jörns kommentiert die
Hirntoddefinition:
|
|
"Ich behaupte nun, dass niemand diese Gleichsetzung von
"Hirntod" und Tod braucht und auch niemand auf den Gedanken kommt,
derart wegwerfend über sterbendes menschliches Leben zu reden, der
von den Interessen des Sterbenden ausgeht. Jene Gleichsetzung ist
ausschließlich fremdbegründet und als solche suspekt, denn sie
wendet sich prinzipiell gegen die Interessen des Menschen, bei dem
der Ausfall aller messbaren Hirnfunktionen diagnostiziert worden
ist bzw. wird, und gegen Wahrnehmungen und Gefühle der
Angehörigen.
Die mittlerweile den Transplantationskoordinatoren antrainierten
Strategien, mit denen diese jene Wahrnehmungen auszuschalten
versuchen, um an die Organe zu kommen, stellen nach meinem
Verständnis von Seelsorge psychische Gewaltanwendung gegen Menschen
in einer Schocksituation dar, auch wenn sie mittlerweile
zynischerweise als "Trauerhilfe" umdeklariert werden. Die Tatsache,
dass viele Angehörige ihre in der Schockphase gegebene Zustimmung
später bereuen, mahnt zu größter Skepsis nicht nur gegenüber dieser
Praxis."
Internet: (www.initiative-kao.de)
|
| 6.3.2. |
Prof. Dr. phil. Dr. rer. nat. Gerhard Roth, Universität Bremen,
Institut für Hirnforschung, zur Hirntoddefinition:
|
|
"...Ich will mich hier nur mal kurz mit zwei Aussagen der
Befürworter "Hirntod gleich Gesamttod" auseinandersetzen...
Erste Aussage bekanntlich: Der Tod eines Menschen sei dann
eingetreten, wenn seine gesamten Hirnfunktionen irreversibel
ausgefallen sind. Der hirntote Patient sei demnach eine Leiche.
Diese Aussage ist aus physiologischer Sicht nicht haltbar. Tod ist
nicht einfach etwas Mystisches oder Philosophisches, sondern ist
wissenschaftlich definiert als das Erlöschen des Stoffwechsels im
Körpergewebe. Es gibt, davon war die Rede, sehr wohl die
Möglichkeit, dass ein hirntoter Patient im biologischen Sinne lebt,
nämlich dann, wenn der Ausfall vitaler Hirnfunktionen, das heißt im
Wesentlichen die Steuerung der Atmung durch Teile des sogenannten
niederen Hirnstamms, durch Apparate kompensiert wird und damit der
Körperstoffwechsel aufrechterhalten bleiben kann.
Richtig ist zwar, dass der Ausfall dieser vitalen Hirnfunktionen
den Tod eines Menschen unweigerlich und relativ schnell nach sich
zieht, sofern nicht diese Funktionen durch Apparate übernommen
werden. Geschieht dies aber und zeigt der Körper des hirntoten
Menschen Atmung und Kreislaufaktivität seiner Organe - natürlich
mit Ausnahme des Gehirns - dann ist dieser Körper lebendig. Es
widerspricht dem biologischen und physiologischen Verständnis von
Leben und erst recht dem alltäglichen Empfinden, wenn ein solcher
menschlicher Körper als Leiche bezeichnet wird. Er darf auch dann
nicht zur Leiche erklärt werden, wenn Organe dringend benötigt
werden, um andere Leben zu retten. Das Gehirn darf nicht als
Obersteuerorgan und als ganzmachendes Organ mystifiziert werden,
das sage ich ausdrücklich als Hirnforscher.
Das Gehirn, speziell der Gehirnstamm, ist im Hinblick auf die
Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe auch und
kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden. Ebenso darf die
Tatsache, dass der Hirntod den Gesamttod unweigerlich nach sich
zieht, nicht als Besonderheit des Gehirns bewertet werden. Das
Versagen der Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines
Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern man nicht ihre
Funktion ersetzt hat. Niemand wird aber beim Ausfall der
Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen, einer Leiche.
Dass das Gehirn Empfindungen und Bewusstsein hervorbringt, die
Niere aber nicht, ist in diesem Zusammenhang aber völlig
unerheblich. Die Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des
Menschen ist daher abzulehnen...
Es wird behauptet, das ist der zweite Punkt, dass der Ausfall der
gesamten Hirnfunktion mit den heute angewandten Verfahren mit
völliger Sicherheit festgestellt werden könne. Diese Aussage ist
falsch. Der Hirntod ist nicht völlig eindeutig diagnostizierbar.
Weder Atemstillstand noch Ausfall der tiefen Hirnstammreflexe noch
neurophysiologische Registrierverfahren noch Dopplersonographie
erfassen mit völliger Sicherheit alle Hirnfunktionen. Dies ist
entgegen vieler Verlautbarungen der Fachwelt seit langem
bekannt..."
(aus seinem Vortrag bei der Anhörung vor dem Ausschuss für
Gesundheit am Mittwoch, dem 28.6.1995;
Internet: (www.transplantation-information.de)
|
7.
|
|
|
Für eine vertiefende Bearbeitung im Unterricht in der
gymnasialen Oberstufe sind die nachfolgenden Dokumentationen des
Deutschen Bundestages aus der Bundestagsdebatte zur Verabschiedung
des Transplantationsgesetzes besonders geeignet, um die
unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen zur Transplantation
deutlich zu machen. (Die Dateien aus dem Bundestag sind als
PDF-Dateien gespeichert. Zum Lesen dieser Dateien wird das Programm
Adobe-Reader benötigt, das aus dem Internet www.adobe.de kostenlos herunter
geladen werden kann. Bitte für die Download-Zeiten der
Bundestagsinformationen die Dateigrößen beachten!):
Protokoll der Bundestagsdebatte am 25. Juni 1997:
Bundestag 1997-06-25.pdf (15.111
KB)
Drucksachen der Bundestagsdebatte zum Transplantationsgesetz am
25. Juni 1997:
Drucksache 13/4355: BAD13-4355.pdf (4.788 KB)
Drucksache 13/2926: BAD13-2926.pdf (2.535 KB)
Drucksache 13/4114: BAD13-4114.pdf ( 243 KB)
Drucksache 13/4368: BAD13-4368.pdf ( 552 KB)
Drucksache 13/6591: BAD13-6591.pdf ( 378 KB)
Drucksache 13/8017: BAD13-8017.pdf (5.898 KB)
Transplantationsgesetz vom 5.9.1997:
Drucksache 635/97: Transplantationsgesetz.pdf
Es ist auch möglich, die folgenden Broschüren einzusetzen:
- Wie ein zweites Leben. (Informationen der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung : BZgA. 51101 Köln) Es ist kostenlos
zu erhalten.
- "Organspende"...in Frage gestellt (Hrsg.: BioSkop -
Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften e.V., Bochumer
Landstraße 144a, 45276 Essen). Es kostet pro Einzelheft 2,50 €, bei
Mehrfach-Bestellung gibt es gestaffelte Preise.
Weitere Informationen bei:
|
|
| 1. |
KAO (Kritische Aufklärung über Organtransplantation)
Internet:www.initiative-kao.de
|
| 2. |
BioSkop e. V. (Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und
ihrer Technologien)
Internet: www.bioskop-forum.de
|
| 3. |
Roberto Rotondo (Krankenpfleger und Psychologe)
Internet: www.transplantation-information.de
|
| 4. |
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Internet: www.bzga.de
|
| 5. |
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Internet: www.dso.de
|
| 6. |
Richard Fuchs:
Tod bei Bedarf. Das Mordsgeschäft mit
Organtransplantationen. Ullstein Report, 1996
|
| 7. |
Ulrike Baureithel/ Anna Bergmann:
Herzloser Tod. Das Dilemma der Organspende. Klett-Cotta
1999
|
| 8. |
Anna Bergmann:
Der entseelte Patient. Die moderne Medizin und der Tod.
Aufbau-Verlag, 2004
|
| 9. |
Johannes Hoff/ Jürgen in der Schmitten (Hrsg.):
Wann ist der Mensch tot? Organverpflanzung und
Hirntodkriterium. Rowohlt, Erweiterte Auflage 1995
|
| 10. |
Hans W. Striebel/ Jürgen Link (Hrsg.):
Ich pflege Tote. Die andere Seite der
Transplantationsmedizin. Recom 1991
|
| 11. |
Elisabeth Wellendorf:
Mit dem Herzen eines anderen leben? Die seelischen Folgen der
Organtransplantation. Kreuz Verlag 1993
|
| 12. |
Kurd Stapenhorst:
Unliebsame Betrachtungen zur Transplantationsmedizin.
Vandenhoeck und Ruprecht, 1999
|
| 13. |
Renate Greinert:
Organspende - Nie wieder. EMU Verlag, 2000
|
| 14. |
Renate Greinert, Gisela Wuttke (Hrsg.):
Organspende - Kritische Ansichten zur
Transplantationsmedizin. Lamuv Verlag, 1993
|
| 15. |
Vera Kalitzkus:
Leben durch den Tod. Campus Verlag
|
| 16. |
Gisela Lermann:
Ungeteilt sterben. Kritische Stimmen zur Transplantationsmedizin. Politik und Praxis bei Lermann/
Mainz
|
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Nach oben
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