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Nachfolgend ein Beitrag zur KAO-Tagung: Zehn Jahre Transplantationsgesetz - Wie sehen Kritiker von damals die Situation heute? am 01.12.2007 in Bonn.

"Auch die Toten sind nicht mehr sterbenskrank" *
Die Auseinandersetzung um den Hirntod - eine Bilanz

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Dr. med. Martin Klein

1. Einleitung: Hirntod und die Folgen

"Der Tod, als die Gränze der natürlichen Rechtsfähigkeit ist ein so einfaches Naturereignis, daß derselbe nicht, wie die Geburt, eine genauere Feststellung seiner Elemente nöthig macht."1

Dieser Satz, vor mehr als 150 Jahren von einem der bedeutendsten Rcchtsgelehrten seiner Zeit, Friedrich Carl von Savigny, niedergeschrieben, gilt nicht mehr. Dafür ist vor allem ein sogenanntes "Ad hoc"-Komitee der Harvard Medical School verantwortlich, das im August 1968 vorgeschlagen hatte, den Hirntod als ein neues Kriterium zur Feststellung des menschlichen Todes einzuführen.2 Fast zeitgleich, nämlich im September des gleichen Jahres setzte mit der später mehrfach wiederholten Kritik von Jonas massiver Widerstand gegen diese Umdeutung ein. Der Zustand des Gehirntodes sei nach älterer Definition "Leben" gewesen und nach der neuen angeblich nur dessen Vortäuschung, damit man an die Organe und Gewebe unter den Idealbedingungen herankönne, die früher den Tatbestand der Vivisektion gebildet hätten.3 Bis heute ist dieser Streit nicht verstummt, woran in Deutschland auch die Verabschiedung eines Transplantationsgesetzes am 1.12. 1997 nichts geändert hat. Dies belegen weiterhin in großer Zahl publizierte kritische als auch befürwortende Stellungnahmen.

Es war das bisher in dieser Form unbekannte und nicht nur rational zu verarbeitende Problem entstanden, daß Menschen tot sein sollten, deren Herz noch schlug, deren Kreislauf - wenn auch intensivmedizinisch unterstützt - ebenso noch funktionierte wie die anderen Organe des Körpers. Nicht das neue Kriterium zur Feststellung des Todes an sich oder als Vorbedingung für den Abbruch der nunmehr als nutzlos erachteten Behandlung erregte die Gemüter, sondern die jetzt mögliche (von Anfang an aber beabsichtigte) Entnahme von "lebensfrischen" Organen zum Zweck der Transplantation. Denn es kann kein Zweifel daran bestehen, daß ein reiner Behandlungsabbruch nicht einmal der Feststellung des Todes, sondern nur der Beurteilung einer sinnlos gewordenen Behandlung bedarf. Einer überraschten, teilweise entsetzten Öffentlichkeit wurde im Herbst 1992 klar, was der Hirntod faktisch bedeutete, als Ärzte beabsichtigten, die Schwangerschaft einer hirntoten Frau fortzuführen unter den Bedingungen der Intensivbehandlung, was wegen eines Spontanabortes nicht gelang. Jedoch hätte eine erfolgreiche Entbindung keineswegs mehr eine medizinische Sensation dargestellt, das "Experiment" der Geburt eines gesunden, wenn auch frühreifen Kindes von einer hirntoten Mutter war schon vorher gelungen.4

Hirntote können nicht nur Organe spenden, sondern auch anderen Zwecken dienen: Düstere Visionen, wie die mögliche Durchführung chirurgischer Eingriffe an Hirntoten zu reinen Trainingszwecken oder ihre Vorratshaltung zwecks längerfristiger Gewinnung von Blutprodukten oder Erprobung von Giften wurden heraufbeschworen.5 Dies waren nicht nur futuristische Horrorvisionen: Blutgerinnungsaktive Substanzen wurden in den USA an Hirntoten (die vorher ihre Einwilligung gegeben hatten) zu Forschungszwecken erprobt. Eine Begründung war, daß es risikoärmer sei, diese solchen Tests zu unterziehen statt Lebende.6 In Deutschland wurden künstliche Blutersatzprodukte vor 20 Jahren zu Forschungszwecken Hirntoten infundiert,7 und in Frankreich die Beatmung mit reinem Stickstoff, also ohne Sauerstoffbeigabe, durchgeführt, um zu klären, ob dies zu einer Zyanose der Haut führte.8 Letzteres führte zur Entlassung des verantwortlichen Anästhesisten durch den französischen Gesundheitsminister. Auf der anderen Seite muß aber betont werden, daß man nicht gleichzeitig diese Versuche kritisieren, das Konzept des Hirntodes aber bejahen kann: Zwar könnte man einwenden, daß es moralische Pflichten gegenüber Toten gebe, die durch solche Experimente verletzt würden. Dies müßte dann aber konsequenterwcise auch bei nach herkömmlichen Kriterien Verstorbenen gelten, bei denen wissenschaftliche Forschung vielleicht nicht freudig begrüßt, aber doch mehr oder minder toleriert wird (man denke nur an Crash-Tests mit Leichen, von denen man sich Erkenntniszugewinne bezüglich der Folgen von Verkehrsunfällen erhofft). Natürlich untersagt der § 168 des Strafgesetzbuches, an Leichen oder Leichenteilen beschimpfenden Unfug zu verüben,9 aber es kann schwerlich als Unfug bezeichnet werden, an Toten wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, die für Lebende nutzbar gemacht werden können. "Hirntote" zeigen physiologische Eigenschaften, die über Jahrhunderte als hinweisend auf und charakteristisch für die Existenz von Leben gegolten haben, auch deswegen wohl handelt es sich um eine der ausdauerndsten ethischen Kontroversen unserer Zeit.

Die Debatte wurde nicht nur mit sachlichen Argumenten bestritten. Der Theologe Balkenohl10 führte beispielsweise aus, daß hirntote Männer, die Erektionen hätten, theoretisch Kinder zeugen könnten und deshalb bezüglich dieser Lebensäußerung gegenüber impotenten Ärzten, von denen sie "zu Tode definiert" würden, überlegen seien.11 Der Philosoph Seifert befürchtete, daß nunmehr der "Euthanasie und Abtreibung Tür und Tor geöffnet" [seien].12 Auch Jenas, der schon erwähnte erste prominente Kritiker Gehimbezogener Todeskriterien, mobilisierte nicht nur durch Begriffe wie Vivisektion, sondern auch durch die Formulierung von der "pragmatischen" Umdefmierung des Todes13 menschliche Urängste, nicht nur lebendig begraben, sondern vorher sogar noch der eigenen Organe beraubt zu werden. Die Befürworter des Hirntodes waren ebenfalls nicht zimperlich: Der Transplantationschirurg Margreiter bezeichnete die Hirntodkritiker als medizinische Außensetter und Dilettanten, die sich mit ihrer Kritik lediglich in der Öffentlichkeit mit völlig unsachlichen Argumenten zu profilieren versuchten, wodurch große Unsicherheit hervorgerufen werde.14

Der Komplexität des Themas wird nicht gerecht, wer nur die Frage stellt, ob denn Hirntod der Tod des Menschen sei. Das Thema Hirntod beinhaltet in Wirklichkeit mehrere Fragenkomplexe, wie Birnbacher zu Recht feststellte:
1. Ist die dem Hirntodkriterium zugrundeliegende Definition des Todes akzeptabel?
2. Ist das Kriterium des Hirntods valide, d.h. erfüllt es die von der zugrundeliegenden Todesdefinition geforderten Bedingungen?
3. Wie zuverlässig sind die Tests, mit denen überprüft wird, daß das Hirntodkriterium erfüllt ist?15

Hinzuzufügen wäre noch die Frage, ob überhaupt der Begriff Hirntod von seinen Befürwortern in gleichem Sinn verstanden wird.

Das letzteres nicht der Fall ist, sei an folgenden Zitaten beispielhaft belegt:

"Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten."16
"The 'cessation of all functions of the entire brain' is, quite simply, something that is impossible to determine. No available technique or combination of techniques can ever hope to assess 'all functions of the entire brain'."17

Wie aber kann es sinnvoll sein, den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen zu fordern, wenn die Erfüllung dieser Forderung nicht möglich ist? C. Pallis ist sicherlich kein fehlgeleiteter, oberflächlich argumentierender Außenseiter, sondern einer der wohl renommiertesten Kenner der Materie weltweit und Ideengeber des Hirnstammtodkonzeptes (wonach jemand als tot gilt, dessen Hirnstammfunktionen [s. u.] unwiederbringlich ausgefallen sind).

2. Die "Entdeckung" des Hirntodes

Kaum bestreitbar ist, daß bis weit in das zwanzigste Jahrhundert hinein der Tod anhand der sogenannten sicheren Todeszeichen, vor allem der Leichenstarre und der beginnenden Fäulnis, beurkundet wurde. Dabei spielte es keine Rolle, ob das Sterben primär durch eine Schädigung des Gehirns, des Herzens, oder der Lunge eingeleitet wurde, da aufgrund mangelnder effektiver Behandlungsmöglichkeiten das Ergebnis - der Tod - stets identisch war. Damit wird keinesfalls behauptet, daß es früher nicht Meinungsverschiedenheiten und Unsicherheiten bezüglich der genauen Feststellung des Todes gegeben hätte.18 Aber aus der richtigen Feststellung, daß die technischen Erfindungen, die in den sechziger Jahren angeblich zu Zweifeln an herkömmlichen Todesfeststellungen beigetragen haben sollen, schon zwischen 1910 und 1950 entweder bekannt oder zumindest klar vorausgesagt waren,19 kann nicht ernsthaft gefolgert werden, daß zu diesem Zeitpunkt auch routinemäßig künstliche Beatmung bei bewußtlosen Schwerstkranken oder Schwerstverletzten über entsprechend lange Zeiträume durchgeführt worden wären. Erst dies ist aber die Voraussetzung dafür, daß das Syndrom Himtod überhaupt entstehen kann.20 Der Himtod ist ein etwas makaberes Produkt der modernen Technologie.21

Daß der Tod mit dem Organversagen des Gehirns eingeleitet werden konnte, haben unsere Vorfahren durch die praktische Anschauung des Hängens und Enthauptens natürlich gewußt:

"This centrality of the brain has been unconsciously perceived by people with little or no knowledge of philosophy: we have been hanging and decapitating for centuries."22

Der französische Forscher Xavier Bichat wird meist als Erstbeschreiber des Hirntodes bezeichnet. Zwar gebrauchte er den Begriff mort du cerveau und erwähnte zum Beispiel das Versagen des Herzens nach dem Gehirntod, wobei dieses Versagen nicht direkt, sondern durch den Funktionsverlust der Lungen hervorgerufen werde.23 Er konnte damit aber nur die primäre Hirnschädigung als Eingangspforte für den Gesamttod meinen, da es einen isolierten Hirntod bei weiter funktionierendem Kreislauf nicht geben konnte. Bichat hat nicht die Frage diskutiert, ob ein Mensch tot sei, dessen Gehirn tot war.

Lange vorher hatte der Philosoph Maimonides (1135-1204) die Überzeugung geäußert, daß auch nach dem Tode noch Bewegungen des Körpers möglich seien: Er vertrat die Meinung, daß spasmodische Krämpfe der Muskeln nach dem Tod vorkommen könnten. Dies sei jedoch kein Beweis für das Vorhandensein von Leben, da ihnen die zentrale Steuerung fehle.24 Er hat also ein heute sehr modernes Konzept vertreten und man kann die Hypothese aufstellen, daß er zumindest ein Vorläufer der Idee vom Hirntod war.

Während und nach der französischen Revolution hatten die Ärzte und Naturforscher genügend praktische Anschauungsmöglichkeiten, die Auswirkungen primär zerebral hervorgerufener Todesursachen zu studieren. Aus ihren Beobachtungen, etwa den Lippenbewegungen "abgehauener Menschenköpfe" folgerte Soemmering,

"daß diese Todesart deswegen höchst schrecklich und grausam seyn müsse, weil der vom Rumpf getrennte Kopf des Hingerichteten, in dem alles Bewußtseyn, die wahre Personalität, das eigentliche Ich noch eine Zeitlang lebendig bleibt, die dem Halse zugefügten grausamen Schmerzen noch nachfühlt, noch empfindet."25

Auch wenn wir heute annehmen, daß diese von ihm berichteten Ergebnisse eher Reflextätigkeiten als bewußten Vorgängen entsprochen haben dürften, wird es aus naheliegenden Gründen nicht mehr möglich sein, letzte Gewißheit zu bekommen.

Ende des 19. Jahrhunderts, als die moderne Neurochirurgie noch in ihren Kinderschuhen steckte, beobachteten Forscher wie Victor Horsley, Harvey Cushing und Dyce Duckworth, daß Ursache des Todes nach primärer Hirnschädigung nicht etwa, wie bis dahin geglaubt, ein Herz- und Kreislaufstillstand war, sondern das Versagen der Atmung, welches dem Herzstillstand in diesen Fällen vorausging.

Dies geschah, da die Druckwirkung eines Tumors oder einer Blutung das Atemzentrum der Medulla oblongata im unteren Hirnstamm fast am Übergang zum Rückenmark zerstörte. Mit dem Ausfall der zentral gesteuerten Atmung war das Herz nur noch eine kurze Frist in der Lage, die Zirkulation mit sauerstoffarmem Blut in Gang zu halten, was zu einem allgemeinen Organversagen führte.

"But, in fact, with respiratory cessation, death has practically already begun; and the respiratory centre, unless relieved of undue pressure, ceases to act."26

Erst seit dem Ende des zweiten Weltkriegs, während der großen Poliomyelitis-Epidemien, kann man vom Beginn einer routinemäßig durchführbaren Langzeitbeatmung sprechen. Mit der "eisernen Lunge", der Vorläuferin moderner Respiratoren, gelang es, viele Patienten zu retten, die vorher aufgrund einer Ateminsuffizienz dem sicheren Tod preisgegeben waren. Dies war der eigentliche Beginn der Intensivmedizin. Sie nahm die Rolle des Hirnstammes ein. Die Zeit, die der Organismus brauchte, um reversible Schäden zu reparieren, konnte überbrückt werden. Dabei mußte in Kauf genommen werden, daß man manche Patienten nur um den Preis dauerhafter schwerster Hirnschäden "rettete". Diese überlebten im apallischen Syndrom (der international gebräuchliche und inhaltlich bessere Begriff ist persistent vegetative state), der gravierendsten noch mit dem Überleben zu vereinbarenden Komplikation einer Gehirnerkrankung oder -verletzung. Hierbei wird vorrangig das gegenüber Sauerstoffmangel empfindlichere Großhirn geschädigt. Dieser Zustand kann bekanntlich bei guter Pflege auch ohne technische Unterstützung jahrzehntelang andauern, da Hirnstamm- und Zwischenhirnfunktionen intakt oder nur partiell geschädigt sind. Ist allerdings die Schädigung vollständig, erfaßt also auch diese Hirnteile, kommt es zum möglicherweise vollständigen Absterben des Gehirns. Ohne je das Bewußtsein wiedererlangt zu haben, wurden diese Patienten früher oft bis zur Asystolie beatmetet.

Die ersten, die dieses Syndrom systematisch beschrieben, waren 1959 französische Forscher, vor allem Mollaret und Goulon. Sie hatten den Krankheitsverlauf bei 23 ihrer Patienten, die schwere Hirnschäden überlebt, aber nicht das Bewußtsein wiedererlangt hatten, beobachtet. Ursache waren schwere primäre (Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutung, Hirninfarkt) oder sekundäre (beispielsweise Zustand nach Herzstillstand und verzögerter Wiederbelebung) zerebrale Läsionen. Ihre Patienten waren tief komatös, die Pupillen verengten sich nicht auf Lichteinfall, die Kornealreflexe waren nicht auslösbar und spontane Atembewegungen waren nicht zu erkennen, wenn die Beatmungsmaschine kurzzeitig ausgeschaltet wurde. Sie waren poikilotherm (ihre Hauttemperatur paßte sich der Umgebungstemperatur an), was beim Gesunden, der über eine intakte, hirnstammgesteuerte Temperaturregulation verfügt, bekanntlich nicht der Fall ist. Sie erlitten einen sofortigen Kreislaufzusammenbruch, sofern man die kontinuierliche Zufuhr des gefäßverengenden und damit blutdruckstabilisierenden Hormons Noradrenalin unterbrach.27 Ihr EEG war isoelektrisch (sogenanntes Null-Linien-EEG). Die Autoren gaben diesem neuen Syndrom den Namen Coma dépassé, beschrieben also einen Zustand, der "das Koma überschritten" hatte. Sie lieferten damit ein noch heute gültiges Meisterwerk an klinischer Beobachtung und Beschreibung aller wichtigen Aspekte (Koma, Apnoe, Himstammareflexie) des Himtodes. Obwohl sie sich an isolierte Herz-Lungen-Präparate aus dem physiologischen Labor erinnert fühlten, enthielten sie sich der Gleichsetzung dieses Zustandes mit dem Tod des Menschen.

In den folgenden Jahren konnte man mit Hilfe der zerebralen Angiographie die Pathophysiologie dieses Coma dépassé bildhaft nachvollziehen: Eine wie auch immer geartete schwere Hirnschädigung führte zu einer Druckerhöhung im Bereich der knöchernen Schädelkapsel. Überstieg dieser Himdruck den systemischen Blutdruck, so war die Blutzufuhr zum Gehirn gestoppt, was zum isolierten Absterben des Organs führte, erkenntlich an der fehlenden Füllung der Hirngefäße im Angiogramm. Der Begriff Coma dépassé wurde in Frankreich bis 1988 offiziell gebraucht, dann aber wegen seiner angeblichen Zweideutigkeit abgeschafft. Es war nicht das letzte Mal, daß als mißverständlich interpretierte Formulierungen im Zusammenhang mit dem Hirntod für Unruhe sorgten.

Zu einem Zeitpunkt, zu dem manche der später berühmten amerikanischen Transplantationschirurgen noch zweifelten, ob man jemandem Organe entnehmen könne, dessen Herz noch schlage, wurden bekanntlich durch Christian Barnaard, der im Dezember 1967 die erste Herztransplantation in Kapstadt vornahm, Fakten geschaffen. Innerhalb eines Jahres wurden danach über 100 dieser Operationen - mit zunächst mäßigem Erfolg - durchgeführt.

Im August 1968, also kurze Zeit später, beschloß eine "Ad Hoc"-Kommission der Medizinschule von Harvard, den Hirntod als neues Kriterium für den Tod einzuführen. Beecher, der Vorsitzende dieser Kommission, hatte schon vorher mit dem Dekan der Fakultät sowie einem der Pioniere der Nierentransplantation, J. Murray, erörtert, daß jedes größere Krankenhaus voll von Menschen sei, die auf eine Organspende warteten.28 Auch aus dem zweiten Absatz des folgenden Zitats der Harvard-Gruppe geht dieser Gedanke eindeutig hervor:

"Our primary purpose is to define irreversible coma as a new criterion for death. There are two reasons why there is need for a definition: (1) Improvements in resuscitative and supportive measures have led to increased efforts to save those who are desperately injured. Sometimes these efforts havc only partial success so that the result is an individual whose heart continues to beat but whose brain is irreversibly damaged. The burden is great on patients who suffer permanent loss of intellect, on their families, on the hospitals, and on those in need of hospital beds already occupied by these comatose patients. (2) Obsolete criteria for the definition of death can lead to controversy in obtaining organs for transplantation."29

Während die Sorge um die Belastung, die die Patienten selber empfinden könnten, eher skurril anmutet bei Annahme einer vollständigen und irreversiblen Schädigung des Gehirns, offenbarten die Verfasser mit der zweiten Forderung ihre wahren Motive. Forschungsprojekte bezüglich des Hirntodes, wie zum Beispiel die vom "National Institute of Neurological and Communicative Disorders and Stroke" unterstützte Studie an 603 komatösen Patienten, die keine Eigenatmung mehr hatten, an der sich in den USA acht Zentren beteiligten, wurden hauptsächlich deshalb durchgeführt, um Verzögerungen bei der Diagnosestellung des Todes zu vermeiden und Transplantationen zu ermöglichen, wie die einleitenden Sätze von Walker belegen:

"THE STATE [Majuskeln i. O.] generally known as cerebral death, although described more than two decades ago, came to die attention of physicians and die public when transplant surgery gained popularity. The need for viabte organs led surgeons to seek patients with intracranial pathological findings such äs head injuries that resulted in a dead brain. However, if the pronoun-cement of death were delayed until the heart stopped bcating, the organs undcnvent so much dete-rioration that a successful transplant was jeopardized. Hence, a defmition of human death that considered the lack of cerebral function äs important äs the cessation of cardiac activity was recognized."30

Bemerkungen wie die, daß der Begriff Hirntod schon im Jahre 1800 geprägt worden sei, also 150 Jahre bevor er durch die Entwicklung von Beatmungsgeräten für die medizinische Praxis wichtig geworden sei, weswegen er das Krankheitsbild ohne Bezug zu irgendwelchen Zwecken beschreibe,31 führen deswegen in die Irre.

Andererseits ist gegenüber empörten Protesten von Kritikern mit Birnbacher32 festzuhalten, daß die sachliche Richtigkeit einer Feststellung nicht durch mögliche Nutzanwendungen beeinträchtigt wird.

Wer nach den Vorstellungen der Ad Hoc-Komission unter Berücksichtigung bestimmter Vorbedingungen (zum Beispiel Ausschluß einer Intoxikation) nach einer schweren Hirnschädigung komatös war (unreceplivity and unresponsitivity), bei der Untersuchung keine (Hirnstamm-) Reflexe (no reflexes; später wurde nur das Fehlen der sogenannten Hirnstammreflexe gefordert) und keine Spontanatmung (no movements or breathing)33 mehr hatte, sowie bei der Nachuntersuchung nach 24, später 12 Stunden identische Befunde aufwies, war (hirn)tot. Die Dokumentation eines isoelektrischen EEG wurde empfohlen, nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Harvard-Wissenschaftler unternahmen somit nicht den Versuch, den Tod (neu) zu definieren, sondern schlugen einfach ein neues Kriterium für seine Feststellung vor, nämlich das zunächst in der Überschrift so genannte irreversible Koma, welches dann im Artikel selbst ohne weitere Umschweife zum Hirntod mutierte. Die Aussagen der medizinischen Sachverständigen zu diesem Thema waren im wesentlichen technischer, weniger konzeptioneller Natur, sie gaben keine Antwort auf die Frage, warum ein Mensch mit fehlenden Hirnfunktionen tot sei. Das Ergebnis dieses mit heißer Nadel gestrickten Textes wurde aber allgemein akzeptiert und später von der Bundesärztekammer mit geringfügigen Abweichungen für die deutschen Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes übernommen.

3. "Ganz"-Hirn-Tod, Hirnstammtod oder neokortikaler Tod?

"Der Himtod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms."34

In Deutschland (wie in den meisten Ländern) gilt das Prinzip des whole brain death nach den schon genannten Kriterien des Ad Hoc Komitees von Harvard, sowie des Exekutivkommitees der American Academy of Neurology:

"An individual with irreversible cessation of all functions of the entire brain, including the brain stem, is dead."35

Die Kriterien zur Feststellung dieses irreversiblen Ausfalls aller Hirnfunktionen können aber, wie zu beweisen sein wird, nicht erfüllt werden, da es keine Möglichkeit gibt, dieser Forderung zu genügen: Die vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer formulierten Richtlinien weisen keinesfalls den behaupteten irreversiblen Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nach.

Diese Behauptung gründet sich auf folgende Feststellungen: Da zur Bestätigung der Diagnose Hirntod weder in den USA noch hierzulande eine EEG-Untersuchung jemals zwingend vorgeschrieben war (abgesehen von der seltenen Situation einer primär infratentoriellen Hirnschädigung), konnte prinzipiell nie bei allen Patienten mit Berechtigung eine Aussage bezüglich komplett fehlender Hirnfunktionen getroffen werden. Nur mit technischen Mitteln wie der EEG-Untersuchung sind bei komatösen Patienten Aussagen über Großhirnaktivitäten möglich. Die klinischen Kriterien Koma, Hirnstammareflexie und Apnoe beweisen lediglich die Funktionslosigkeit des Hirnstammes. Untersucht man aber klinisch Hirntote elektroenzephalographisch, so kann bei ihnen manchmal EEG-Aktivität nachgewiesen werden.36 So zeigten zum Beispiel Madeleine Grigg und ihre Mitarbeiter, daß bei 11 von 56 - nach klinischer Untersuchung - hirntoten Patienten, bei denen korrekte Apnoe-Tests durchgeführt wurden,37 (mindestens 2 dieser Patienten hätten unbezweifelbar auch die etwas differierenden deutschen Kriterien zur Feststellung des Hirntodes erfüllt) noch EEG-Aktivität nachweisbar war.38 Diese Beobachtung wird auch von deutschen Autoren eingeräumt:

"Allerdings ist seit langem bekannt, daß auch bei primär supratentoriellen Läsionen (= primären Großhirnschädigungen) noch nach dem Eintritt der klinischen Kriterien des Hirntodes über Stunden, ja bis zu Tagen eine erhaltene EEG-Restaktivität registriert werden kann."

Die Verfasser folgerten:

"Es bleibt deshalb zu fragen, ob aus pragmatischen [!! d. Verf.] Gründen nicht der irreversible Ausfall von Hirnstammfunktionen alleine zur Feststellung des Hirntods ausreichend sein sollte."39

An diesem Punkt könnte man einwenden, daß EEG-Aktivität eben nur "elektrische Aktivität" und kein "Funktionieren" der Hirnrinde beweise. Diese Argumentation ist aber dem wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer verbaut, da er selbst angesichts der schon erwähnten seltenen Konstellation des primären Hirnstammversagens eine EEG-Ableitung für unverzichtbar hält und vorschreibt.40 Mit anderen Worten: Für den wissenschaftlichen Beirat ist - ebenso wie für die genannten Autoren - der Nachweis von Hirnaktivität identisch mit der Zuschreibung des Attributs "Leben". Aber selbst unter der kontrafaktischen Annahme, daß die Dokumentation eines isoelektrischen EEG in der Hirntoddiagnostik vorgeschrieben wäre, wäre damit immer noch nicht bewiesen, daß alle Hirnfunktionen ausgefallen sind (worauf das eingangs erwähnte Zitat von C. Pallis schon hinweist): Denn selbst dann könnte eventuell noch intrazerebrale Aktivität mittels Tiefen-Elektroden nachgewiesen werden.41 Das Oberflächen-EEG, dessen Graphoelemente lediglich Aktivität über einen Bereich von etwa 3 mm an der Oberfläche lokalisierter Hirnrinde nachweisen, ermöglicht keine Aussage über erhaltene elektrische Funktionen des Thalamus, der Basalganglien, oder Teile der temporobasalen Hirnrinde, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Dokumentation des zerebralen Zirkulationsstillstandes durch die Arteriographie gilt als goldener Standard der Hirntoddiagnostik. Selbst diese ist aber nicht ausreichend, um den Ausfall der Funktionen des gesamten Gehirns nachzuweisen. Erhaltene Sekretionsleistungen der Hirnanhangsdrüse können auch nach angiographisch verifiziertem Zirkulationsstillstand vorkommen, was nicht nur durch den Nachweis der entsprechenden Hormone dokumentiert wurde, sondern auch durch das Ansprechen des Hypophysenvorderlappens auf den TRH-Stimulationstest. Nach Injektion von Insulin zeigte ein hirntoter Patient einen Anstieg des Wachstumshormons im Serum, eine Stoffwechselleistung, die die zumindest partielle Intaktheit des Hypothalamus voraussetzt.42

Teile des Zwischenhims können also nach festgestelltem Hirntod ebenso noch funktionstüchtig sein wie die im Prinzip nicht untersuchten Anteile des Temporalhirnes, des Thalamus oder des Hirnstammes. Es ist keine Lösung, wenn von den Befürwortern des Ganzhirntodes in Anbetracht dieser Befunde vor übereilten Schlußfolgerungen gewarnt wird und methodische Schwierigkeiten der Hormonbestimmung diskutiert werden.43 Prinzipiell brauchen die Kritiker eines neuen Kriteriums zur Feststellung des Todes lediglich Hypothesen anführen, ohne diese beweisen zu müssen; wer aber behauptet, daß es sich beim Hirntod wahrscheinlich um eine der sichersten Diagnosen überhaupt handle,44 sollte in der Lage sein, jeden vernünftigen Zweifel nicht mit Wahrscheinlichkeit, sondern mit nach menschlichem Ermessen höchstem Maß an Sicherheit auszuräumen. Dazu gehört aber sicherlich, daß man das in der Routinediagnostik der neurologischen Krankheiten selbst bei Bagatellproblemen (verglichen mit Aussagen, bei denen es um Leben oder Tod geht) wie etwa in der Kopfschmerzdiagnostik routinemäßig verwandte diagnostische Rüstzeug ohne Rücksichtnahme aufgrund anderweitiger Interessen45 einsetzt. Dem Einwand, Hirntod bedeute nicht den nachgewiesenen Tod jeder einzelnen Hirnzelle - versprengte deefferenzierte und deafferenzierte Zellinseln könnten noch existieren46 -, muß widersprochen werden: Erstens würden dann die Kriterien aufgeweicht und nur noch für Experten durchschaubar, zweitens handelt es sich bei den genannten Strukturen nicht um einzelne Zellen, sondern komplexe neuronale Funktionseinheiten.

In diesem Zusammenhang fällt auf, daß die meisten Hirntodbefürworter, vor allem aber offizielle Verlautbarungen der Bundesärztekammer, kritische Literatur zum Thema Hirntod praktisch nicht zitieren.47 Kritische Arbeiten wie die von Evers und Byrne,48 Halevy und Brody.49 Truog und Fackler50 oder Veatch51, um nur einige Beispiele zu nennen, entgehen deshalb dem Leser, der sich allein durch die Lektüre der offiziellen Verlautbarungen der Bundesärztekammer ausgewogen informiert fühlt. Ist dennoch gelegentlich von Kritik am Hirntod die Rede, so sind die aufgeführten Zitate, die Irrtümer der Kritiker belegen sollen, nicht immer korrekt. Haupt und Mitarbeiter führen beispielsweise aus, daß diskrepante Befundkonstellationen dann entstanden seien, wenn technische Methoden eingesetzt worden waren, ohne zunächst die Ätiologie der Hirnfunktionsstörung zu klären und zu berücksichtigen, daß klinische Zeichen des Ausfalls der gesamten Hirnfunktion unwiderruflich nicht vorgelegen hätten.52 Oduncu übernimmt eine ähnliche Auffassung von Frowein offenbar ungeprüft und führt aus, daß Unstimmigkeiten bezüglich der Hirntod-Diagnose entweder auf eine unvollständige Befunderhebung oder Nichteinsatz ergänzender Geräteuntersuchungen zurückzuführen seien.53 Beides wiederum trifft für die von ihm als Beweis für diese Behauptung zitierte Arbeit von Nau und Mitarbeitern54 keinesfalls zu: Diese haben im Gegenteil nach völlig korrekter klinischer Befunderhebung gemäß den offiziellen Hirntod-Kriterien des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer zur Absicherung der Diagnose weitaus mehr technische Hilfsmittel als vorgeschrieben eingesetzt: So konnten sie beispielsweise einen Patienten mit einer Großhirnblutung beschreiben, der nach klinischen und elektroenzephalographischen Kriterien eindeutig hirntot war (zu diesem Zeitpunkt hätten sie gemäß den Richtlinien des wissenschaftlichen Beirates den Tod offiziell diagnostizieren und bei vorliegender Einverständniserklärung der Angehörigen ohne weiteres Organe entnehmen können). Angiographisch hatte dieser Patient aber eindeutig eine Füllung der intrazerebralen Arterien (die Gefäßdarstellung war selbstverständlich nach der klinischen und elektroenzephalographischen Untersuchung vorgenommen worden): Mit anderen Worten, nach dem Verständnis der Bundesärztekammer lebte er noch.

Läßt man alle vorstehenden Einwände außer acht, nimmt also an, daß es tatsächlich möglich sei und auch angestrebt werde, den Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nachzuweisen, bliebe noch die Frage, ob die auf diesem Wege erzielte Diagnose des Hirntodes wirklich einer adäquaten Definition entspreche, die als Tod des Menschen akzeptiert werden müsse. Dies bejaht Birnbacher, indem er ausführt, daß der Mensch in seiner leiblich-seelischen Ganzheit tot sei, wenn über den irreversiblen Verlust der Bewußtseinsfähigkeit hinaus die Fähigkeit zur Integration und zentralen Steuerung seiner Körperfunktionen irreversibel erloschen sei. Ein solcher Mensch existiere praktisch nur noch mit einer Stammhirnprothese (also der Beatmung), was die Voraussetzung für das Attribut "Leben"55 nicht erfülle.

Warum soll aber jemand tot sein, der bewußtlos ist und nur noch deshalb Organfunktionen hat, weil er künstlich beatmet wird?

Wird hier nicht eine noch zu beweisende Aussage selbst als Voraussetzung zum Beweis genommen, also eine typische Petitio principii begangen?

Birnbacher selbst versucht, diesen Vorwurf zu entkräften, indem er argumentiert, daß seiner Ansicht nach tatsächlich die Frage, ob die "äußere Programmierung über das Gehirn" oder "unter Umgehung des Gehirns" (Kursivdruck im Original) erfolge, ausschlaggebend sei. Das Gehirn sei zentral, weil eben die individuelle Identität des Menschen an die Identität des Gehirns gebunden sei.56 Daran ist jedoch zu kritisieren, daß diese Behauptung nicht für den Hirnstamm zutrifft. Dieser ist durch die Wirksamkeit seiner vegetativen Funktionen erst die Voraussetzung für die Entstehung und Entfaltung menschliche Personalität. Es wäre durchaus vorstellbar, daß bei (faktisch nicht möglicher) Transplantation des Stammhirns keine Änderung der Identität des betroffenen Menschen im Gegensatz zu einer Verpflanzung von Großhirnanteilen erfolgen würde. Eine Privilegierung der vegetativen Funktionen des Stammhirns gegenüber den vegetativen Funktion des Herz- und Kreislaufsystems für die Zuschreibung der Eigenschaft "Leben" ist deswegen nicht zwingend.

Manche "Ganz"-Hirntod-Befürworter bemühen sinngemäß folgendes Argument: Das Todeskriterium Herz-Kreislaufstillstand habe ausgedient, da man inzwischen Herzen transplantiere, so daß man kaum jemanden bei versagender Herzfunktion als tot bezeichnen könne:

"Dagegen ist die Diagnose des Ganzhirntodes in der Praxis eher sicherer als die Herztoddiagnose. Im Gegensatz zum Ganzhirntod sind bei der Todesfeststellung nach dem Herztodkriterium Fehldiagnosen bekannt."57

Das Fehlen des Adjektives "irreversibel" (also irreversibler Herz-Kreislaufstillstand statt nur Herz-Kreislaufstillstand) entwertet diese Aussage jedoch vollständig: Ein Blick in gängige Lehrbücher der Pathologie für Studenten58 zeigt beispielsweise, daß es sich bei Herz- und Atemstillstand um unsichere Todeszeichen handelt. Diese sind keinesfalls hinreichende Bedingungen, den Tod offiziell festzustellen, wie jeder Arzt weiß, der schon einmal einen Leichenschauschein unterschrieben hat. Dabei obliegt es nämlich dem Unterzeichnenden, "sichere" Todeszeichen zu beurkunden, also Totenflecke, Totenstarre und Autolyse59 (daß in der Routine des Alltags gelegentlich eine "großzügigere" Handhabung praktiziert wird, ist dem Autor aus eigener Erfahrung wohlbekannt; an den Tatsachen ändert dies allerdings nichts). Der Herzstillstand ist lediglich der Zeitpunkt an dem eine weitere Behandlung als zwecklos erachtet wird.

Man mag an dieser Stelle einwenden, daß doch ohne Zweifel Bewußtsein, Empfindung, Denken und Fühlen eindeutig Leistungen sind, die eine zumindest partiell funktionierende Großhirnrinde voraussetzen. Bedeutet nicht folglich der alleinige Nachweis des Hirnstammausfalls, daß noch Empfindungen möglich sind? Dieser Eindruck kann zweifellos entstehen, wenn man liest, daß angeblich im Zustand des Hirnstammtodes eine theoretisch erhaltene Seh- und Geruchswahrnehmung vorkommen könne.60 Dies würde bedeuten, daß in Großbritannien (wo ein Patient mit irreversibel erloschenen Hirnstammfunktionen als tot gilt61) Menschen mit noch möglicherweise erhaltener Wahrnehmungsfähigkeit als Organspender fungieren - eine wahrlich erschreckende Vorstellung.

Sie kann aber eindeutig in das Reich der Mythen verwiesen werden: Tiefe Bewußtlosigkeit wird bekanntlich ausschließlich hervorgerufen durch direkte oder indirekte Schädigung der retikulären Formation des Mittelhirns62, also eines Teils des Hirnstammes, wo minimale, aber strategisch situierte Läsionen (etwa punktförmige Mittelhirnblutungen) eine vollständige und bleibende Bewußtlosigkeit hervorrufen. Neuropathologische Untersuchungen haben eindeutig belegt, daß nach solchen isolierten Schädigungen des oberen Hirnstammes praktisch keine funktionierenden Neurone im Bereich der retikulären Mittelhirn-Formation mehr nachweisbar waren.63 Ohne eine funktionierende Formatio reticularis im Bereich des Mesencephalons, also des oberen Hirnstammes, kann es aber keine an die Intaktheit des Großhirns gebundene "höhere" Bewußtseinsqualität geben, da diese einen vorgeschalteten funktionierenden oberen Hirnstamm voraussetzt.64

"We consider death to be a state in which there is irreversible loss of die capacity for consciousness combined with irreversible loss of the capacity to breathe (and hence to maintain a sponlaneous heartbeat)."65

Die sehr fundierte britische Kritik an dem Konzept des whole brain death und die Grundüberlegungen, die zum Konzept des Hirnstammtodes geführt haben, werden, wie oben dargelegt, gelegentlich falsch verstanden. C. Pallis ging davon aus, daß, wer sich Gedanken um den Hirntod mache, zunächst die Frage zu beantworten habe, was denn so unverzichtbar mit dem "Leben" verknüpft sei, daß sein Fehlen "Tod" bedeute. Erst die Beantwortung dieser Frage liefere eine Idee, ein Konzept, eine Definition dessen, was unter Tod zu verstehen sei. Auf einer zweiten, von dieser übergeordneten Idee determinierten Ebene könnten dann Kriterien diskutiert werden, die zeigten, daß dem Konzept Rechnung getragen wurde. Danach folgten auf einer dritten Ebene die medizinischen Tests, deren Erfüllung die Beachtung der Kriterien anzeige.

Wie das oben erwähnte Zitat zeigt hatten sich die Briten bemüht, diese Forderung zu erfüllen. Der physiologische Kern des Hirntodes sei in Wirklichkeit ein Hirnstammtod (da sowohl die Voraussetzung für ein Bewußtsein, wie auch die Fähigkeit zu atmen Funktionen bezeichnen, die im Hirnstamm lokalisiert sind, und zwar in der Formatio reticularis des oberen und der Medulla oblongata des unteren Hirnstammes). Konsequenterweise bedeutete die Anerkennung des irreversiblen Hirnstammausfalls, daß zum Beispiel nach EEG-Aktivität, die ja erhaltene Hirnrindenfunktionen belegt, nicht gesucht wird und ihr Nachweis ohne Relevanz wäre.66 Diese Auffassung hat in den achtziger Jahren den britischen Autoren teilweise polemische Angriffe, besonders von deutscher und amerikanischer Seite eingetragen, da hiermit "TeiI"-Hirntodkonzepten Tür und Tor geöffnet werde. Die Kritiker vertraten die Auffassung, daß der Nachweis von EEG-Aktivität definitionsgemäß nur v o r Eintritt des Hirntodes diagnostiziert werden könne.67 Mit anderen Worten: Nachgewiesene elektrische Aktivität der Gehirnrinde sei gleichbedeutend mit dem Nachweis der Existenz menschlichen Lebens.68 Die Inkonsequenz dieser Kritik wurde oben bereits dargestellt. Das britische Konzept des Hirnstammtodes (dem formal die deutschen Kriterien genügen) könnte allerdings nur dann als hinreichend betrachtet werden, den Tod eines Menschen festzustellen, wenn man den unwiederbringlichen Ausfall der eigenen Spontanatmung und des Bewußtseins mit dem Tod gleichsetzt. Würde man hier etwa einwenden, daß zur Effektuierung einer übergeordneten Einheit des Lebewesens in seiner funktionellen Ganzheit lediglich das erhaltene Bewußtsein unverzichtbar sei, so wäre tatsächlich die richtige Konsequenz, Menschen im apallischen Syndrom (die eben ohne technische Unterstützung noch selbständig atmen können) als Tote anzusehen.69 Die Forderung, diesen "neokortikalen" Tod auch für juridische Belange als Tod des Menschen anzuerkennen, wurde zumindest in den USA schon erhoben.70 Dieses modern-makaber anmutende Verlangen ist keinesfalls neu. Schon auf einem der allerersten "Hirntod"-Symposien, welches am 14.12.1968 in Bonn stattfand, äußerte ein erfahrener Neurologe:

"Für mich - und das möchte ich hier bekennen - endet aber das Menschsein mit dem gleichzeitigen endgültigen Erlöschen der Bewußtwerdung und der Fähigkeit zur willkürlichen Äußerung - implizite der entsprechenden Motorik -, d. h. mit dem kortikalen Tod und nicht erst mit dem Tod des Gesamthirns. Ich möchte deshalb auch den Begriff des kortikalen Todes hier in die Diskussion einfuhren."71

Auch der Neurochirurg Röttgen schloß sich dieser Meinung an.72 Der Rechtsphilosoph Hoerster ist ebenfalls der Meinung, daß es unter normativen Aspekten sehr gut begründet sei, die entscheidende Grenze zwischen Leben und Tod im irreversiblen Bewußtseinsverlust zu erblicken. Gleichzeitig betont er, daß dieses Kriterium für die Todesfeststellung in der Praxis nicht brauchbar sei.73 Letzterem muß zugestimmt werden: Es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, daß Empfindungen bei Patienten im apallischen Syndrom erhalten bleiben:74 Neuropathologische Untersuchungen haben gezeigt, daß die vereinfachte Vorstellung einer vollständigen Großhirnschädigung bei apallischen Patienten nicht zutrifft und diese vielmehr durchaus funktionierende Großhirnanteile aufweisen. Kinney und Mitarbeiter fanden beispielsweise bei der Untersuchung des Gehirns einer apallischen Patientin im Bereich der Insel, des Gyrus cinguli und des orbitofrontalen Kortex nur mäßige bis moderate Neuronenverluste.75 Aus der Tatsache, daß vor allem beide Thalami massiv geschädigt waren, folgerten sie, daß beim Menschen die Integrität des Thalamus - und nicht der Großhirnrinde - für die Aufrechterhaltung kognitiver Funktionen von entscheidender Wichtigkeit sei.76 Ein zweiter wichtiger Einwand ist die Tatsache, daß die Diagnose des permanenten apallischen Syndroms unsicher ist, da, wenn auch nur vereinzelt, die Wiedererlangung von Bewußtseinsfunktionen beobachtet wurde.77

4. Somatisch integrierende Einheit

Großer Wert wurde von Hirntodbefürwortern immer auf die vermeintliche Tatsache gelegt, daß das Versagen der Hirnfunktionen letztlich innerhalb kurzer Zeit durch die nun fehlende zentrale Regelung zur völligen Desintegration des Organismus führe, erkenntlich am sicheren Eintreten des Kreislaufstillstandes trotz intensivmedizinischer Maßnahmen. Dies belegen folgende Zitate:

"What was clearly established in thc earty 1980's was that no patient in apnoic coma declared brain dead according to the very stringent criteria of the United Kingdom code ... had ever regained consciousness or had ever failed to develop asystole within a relatively short time. That fundamental inside remains as valid today as it was 20 years ago..." 78

"To satisfy those concerned with the cardiac prognosis of brainstem death it must be established that no one with a dead brainstem has ever failed to develop asystole."79

"Even with extraordinary medical care, these [somatic] functions cannot be sustained indefinitely, - typically, no longer than several days."80

"Unter Hirntod versteht man den unwiederbringlichen Verlust aller Hirnfunktionen, der medizinisch heute dem Herztod gleichgesetzt wird, weil man mit absoluter Sicherheit weiß, daß nach Eintritt des Hirntodes eine Herzfunktion nur durch künstliche Beatmung und medikamentöse Unterstützung für maximal 24 bis 48 Stunden aufrechterhalten kann."81

"Der Organismus ist tot, wenn die Einzelfunktionen seiner Organe und Systeme sowie ihrer Wechselwirkungen unwiderruflich nicht mehr zur übergeordneten Einheit des Lebewesens in seiner funktionellen Ganzheit zusammengefaßt und unwiderruflich nicht mehr von ihr gesteuert wird."82

"Deswegen sind mit dem vollständigen und unumkehrbaren Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen auch die Definitionsbedingungen des Todes - irreversibler Verlust des Bewußtseins und irreversibler Verlust der Integration von Körperfunktionen zum Ganzen - erfüllt."83

Dieser Glaube ist durch eine kürzlich veröffentlichte Arbeit ins Wanken gekommen.84 Shewmon, der früher ein Anhänger des Hirntodes war,85 inzwischen aber seine Meinung geändert hat, konnte zeigen, daß von 175 hirntoten Patienten mehr als 7 länger als zwei Monate "überlebten", ein Patient sogar 14 Jahre. Er war im Alter von 4 Jahren an einer schweren Meningitis erkrankt und wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung der Arbeit 1998 immer noch künstlich beatmet und von seiner Familie gepflegt. Nach Feststellung des Hirntodes hatten die Ärzte die Therapie einstellen wollen, womit die Mutter nicht einverstanden gewesen war. Zweifel an der Diagnose sind unbegründet, denn sogar ein zerebrales Magnetresonanztomogramm dokumentierte ein praktisch fehlendes Gehirn einschließlich des Hirnstammes.86

Shewmon hat somit nachgewiesen, daß selbst die Tendenz zur Asystolie bei Hirntoten vorübergehend sein kann. Seine Begründung, daß dieser Sachverhalt nicht früher aufgeklärt wurde, ist einleuchtend: Hirntoten Patienten wurden entweder Organe entnommen oder die künstliche Beatmung wurde beendet;87 beides beweist, daß die oben genannten Zitate lediglich sich selbst erfüllende Prophezeiungen darstellten. Damit sind auch Argumente wertlos, die behaupteten, daß bei korrekter Hirntod-Diagnose niemals Fälle bekannt geworden seien, die unstimmige Ergebnisse erbracht hätten.88 Die Arbeit von Shewmon veranlaßte den Herausgeber der Zeitschrift 'Neurology', Ronald Cranford, zu der im Titel zitierten Aussage.

5. Zusammenfassung

Das Konzept vom Ganz-Hirntod als irreversiblem Ausfall aller Hirnfunktionen und als Verlust der integrativen Steuerung des Gesamtorganismus ist empirisch widerlegt.

Der Hirnstammtod ist nur unter der Bedingung ein gültiges Kriterium, daß man den Tod definiert als unwiederbringlichen Ausfall des Bewußtseins und der Eigenatmung. Trotz scharfer Kritik am Hirnstammtod-Konzept von deutscher Seite muß festgehalten werden, daß die Beachtung der hierzulande gültigen Kriterien zur Feststellung des Hirntodes auch nur die Feststellung des Ausfalls der Hirnstammfunktionen erfordern. Die Vorstellung, daß nach der Diagnose des Hirnstammtodes oder Hirntodes nur noch ein kurzfristiges "weitervegetieren" möglich ist und die Asystolie innerhalb kurzer Zeit unweigerlich folgt, muß aufgegeben werden, da offenkundig somatisch integrative Funktionen ein funktionierendes Gehirn nicht voraussetzen.

Die Vorstellung, ein Mensch im apallischen Syndrom (persistent vegetative state) sei tot, muß zurückgewiesen werden, da erstens die Reversibilität dieses Syndroms nicht auszuschließen ist und zweitens in diesem Zustand noch bewußte Empfindungen zumindest theoretisch denkbar sind.

Wer den nachgewiesenen Verlust aller Hirnfunktionen als unabdingbare Voraussetzung für eine Organspende fordert, müßte konsequenterweise für ein Verbot von Organentnahmen bei "Hirntoten" eintreten.

Muß ein Mensch tot sein, damit man ihm Organe entnehmen darf? Letztlich können künstliche Definitionen nicht die Tatsache verschleiern, daß es eine ethische Diskussion ist, die zu leisten ist, und die die Frage beantworten muß, unter welchen Umständen und ob überhaupt Organe bei Sterbenden entnommen werden dürfen. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, die Meinung von Joachim Gerlach, dem ehemaligen Würzburger Ordinarius für Neurochirurgie zu zitieren, die dieser vor 30 Jahren formulierte:

"Der Organtod des Gehirns ist ein Partialtod und seine Identifizierung mit dem totalen Tod ist biologisch unzulässig."89

"Damit wird keineswegs die Berechtigung zur Transplantation lebender Organe des Menschen bestritten. Sie sollte aber nur zulässig sein, wenn bei irreversiblem Bewußtseinsverlust die Prognose des Todes sicher ist."90

Dieser Auffassung schließe ich mich an.


* CRANFORD (1998), S. 1530. Der in Parenthese gesetzte Teil der Überschrift ist der Titel eines Kommentars in der Zeitschrift 'Neurology' zu einer im gleichen Heft erschienenen Arbeit des Neuropädiaters Shewmon (nähere Erläuterung im Text).
1 SAVIGNY (1840), S. 17.
2 AD HOC COMMITTEE (1968), S. .137-340.
3 JONAS (1987), S. 221.
4 LENZEN (1999), S. 155f.; DILLON/LEE/TRONOLONE (1982). S. 1090.
5 GAYLIN (1974), S. 25 27.
6 COLLER (1989), S. 488.
7 MAUGH (1979),S. 205.
8 DICKSON (1988), S. 1370.
9 HOERSTER (1998), S. 109.
10 BALKENOHL (1998),S. 54.
11 Wäre aber dann nicht auch ein Leichnam, der alle Extremitäten aufweist, einem lebenden, aber beinamputierten Menschen strukturell "überlegen" und müßte konsequenterweise als lebend bezeichnet werden?
12 SEIFERT (1995), S. 8.
13 JONAS (1987). S. 219.
14 MARGREITER (1991). S. 3l.
15 BIRNBACHER (1997).S. 51.
16 WISS. BEIRAT (1998) S. A-1861.
17 PALLIS/HARLEY (1996). S. 43.
18 PERNICK (1988), S. 60.
19 PERNICK (1988). S. 57f.
20 Früher wurde der Hirntod auch als respirator brain bezeichnet, weil unter den Bedingungen der künstlichen Beatmung die Druckschädigung des Gehirns bis zu dessen Verflüssigung fortschreiten konnte, wenn es nicht vorher zum Kreislaufstillstand kam.
21 PALLIS/HARLEY (1996), S. 1.
22 PALLIS/HARLEY (1996). S. 3.
23 BICHAT (1818), S. 240.
24 Zit. nach: SOLOVEICHIK (1979), S. 297f.
25 SOEMMERING (1795). S. 63.
26 DUCKWORTH (1898). S 151.
27 MOLLARET/GOULON (1959). S. 6.
28 SINGER (1994), S. 24.
29 'AD HOC' COMMITTEE (1968). S. 337.
30 WALKER (1977), S. 982.
31 ORGANTRANSPLANTATIONEN (1990), S. 17.
32 BIRNBACHER(1997), S. 65.
33 AD HOC COMMITTEE (1968), S. 337.
34 WISS. BEIRAT (1998), S. A-1861.
35 GUIDELINES (1982), S. 396.
36 KLEIN (1995), S. 9.
37 GRIGG-DAMBERGER/CELESIA/KELLY (1989), S. 604.
38 GRIGG/KELLY/CELESIA (1987), S. 948.
39 BUCHNER/SCHUCHARDT/FERBERT (1988), S. 144.
40 WISS. BEIRAT (1998), S. A-1862.
41 FINDJI/GACHES/HOUTTEVILLE (1970), S. 215.
42 SCHRADER/KROGNESS/AAKVAAG (1980), S. 245.
43 SCHLAKE/ROOSEN (1995), S.23.
44 SCHLAKE/ROOSEN (1995), S.56.
45 "Diese Hirntod-Kriterien zielen bewußt darauf ab, daß die Hirntod-Diagnose in jedem Krankenhaus mit entsprechender Intensivstation im allgemeinen ohne ergänzende apparative Diagnostik durchgeführt werden kann, was durch die Einhaltung der Beobachtungszeit ermöglicht wird," WISS. BEIRAT (1991), S. B-2839.
46 ARNOLD (1976). S. 532.
47 Z. B. WISS. BEIRAT (1997). S. A-1302f.
48 EVERS/BYRNE (1990). S. 10 12.
49 HALEVY/BRODY (1993). S. 519..525.
50 TRUOG/FACKLER (1992), S. 1705..1713.
51 VEATCH (1993). S. 18-24.
52 HAUPT/SCHOBER/ANGSTWURM (1993). S. A-3007.
53 ODUNCU (1998), S. 75.
54 NAU/PRANGE/KLINGELHÖFER (1992). S. 84.
55 BIRNBACHER (1997). S. 68.
56 BIRNBACHER (1997) S. 70.
57 VOLLMANN (1998) S. 56.
58 ROTTER (1978). S. 18f.
59 ROTTER (1978), S. 19.
60 SCHLAKE/ROOSI:N (1998). S.48.
61 PALLIS/HARLEY (1996), S. 26f.
62 PLUM/POSNER (1970).S. 86.
63 INGVAR/SOURANDER (1970), S. 5.
64 INGVAR/SOURANDER (l970). S. 7.
65 PALLIS/IIARLEY (1996), S. 3.
66 PALLIS/HARLEY (1996), S. 35 38.
67 LANG (1989), S. 602.
68 SHEWMON (1989). S. 603.
69 VEATCH (1993). S. 18.
70 SMITH (1986). S. 852.
71 KUBICKI (1969).S. 42.
72 RÖTTGEN (1969). S. 54.
73 HOERSTER (1998).S. 105 107.
74 KLEIN (1997). S. 165; MENON/OWEN/WILLIAMS (1998), S. 100.
75 KINNEY/KOREIN/PANIGRAHY (1994), S. 1471.
76 KINNEY/KOREIN/PANIGRAHY (1994). S. 1469.
77 CHILDS/MERCER (1996), S. 24.
78 PALLIS/HARLEY(1996),Vorwort.
79 PALLIS/HARLEY (1996), S. 30.
80 PRESIDENT'S COMMISSION (1981), S. 35.
81 MARGREITER (1991),S 28.
82 WISS. BEIRAT (1993). S. A-2933.
83 BIRNBACHER/ANGSTWURM/EIGLER (1993). S. 2928,
84 SHEWMON (1998), S. 1540.
85 Vgl. oben Anm. 60.
86 SHEWMON (l998), S. 136.
87 SHEWMON (1998), S. 1542.
88 HAUPT/SCHOBER/ANGSTWURM (1993), S. 3007.
89 GERLACH (1969), S. 733.
90 GERLACH (1969). S. 736.

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